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Fragen und Antworten
Haben Sie Fragen rund um die Informatik in Ihrer Schule?
Senden Sie uns Ihre Frage mit dem Betreff "Internetanfrage" per E-Mail an die Fachstelle Informatik. Wir versuchen Sie umgehend zu beantworten.
Häufig gestellte Fragen und Fragen, die für einen breiten Kreis von Interesse sein können, werden hier aufgeführt.
Bei den folgenden Antworten handelt es sich um unverbindliche Stellungnahmen der Fachstelle, die kein Präjudiz für allfällige behördliche Entscheide darstellen.
Welche Art von Verschlüsselung für Datenaustausch "vertraulicher Daten" kann empfohlen werden? Genügt eine Verschlüsselung mittels SSL? Oder sind diesbezüglich höhere Sicherheitsstufen anzuwenden? (März 2007)
Was die verschlüsselte Übertragung betrifft, so ist SSL eine gute Wahl. Es gilt jedoch zu beachten, dass nur die Übertragung verschlüsselt wird. Die Mail und der Datenanhang selber ist davon nicht betroffen. Bei wirklich vertraulichen Daten würden wir eine zusätzliche Verschlüsselung des E-Mails selber sehr empfehlen (Bsp. http://www.gpg4win.de neues Fenster oder Zertifikat von http://www.thawte.com neues Fenster). Beide Varianten sind kostenlos, jedoch bedarf es auf der Empfängerseite ein ähnliches Tool für die Entschlüsselung und diese Methode braucht ein entsprechendes Know-how des Anwenders.
Die Anwendung einer verschlüsselten Übertragung und der Verschlüsselung der E-Mail (inkl. Anhang) selber kann als sehr sicher angesehen werden.
Müssen wir uns auf Hackangriffe mittels "USB Stick U3" vorbereiten?(Februar 2007)
Memory Sticks nach U3-Standard ermöglichen es, auf einem Computer Programme zu installieren, mit denen beispielsweise Passwörter, IP-oder MAC-Adressen ausglesen werden können.
- Hacktools können innert Sekunden und unbemerkt eingerichtet werden.
- Firewall und Virenscanner können solcherlei Dreistigkeiten weder erkennen noch verhindern.
- Blosses Anschliessen des USB-Sticks kann genügen.
Ein einfacher und wirksamer Schutz ist, keine Dritten mit einem Computer arbeiten zu lassen, an dem man selbst angemeldet ist!
Mit welchem Supportaufwand muss in der Schule gerechnet werden?(Dezember 2003)
In den Empfehlungen zum Support von Informatikanlagen an Volksschulen vom 30. Juni 2003 wird von einer Funktionsentschädigung für Informatikverantwortliche von 130.- bis 250.-Fr. pro Computer und Jahr ausgegangen. Wobei sich der Ansatz nach der technischen Komplexität der Anlage richtet.
Als Berechnungsgrundlage wird von den Angaben aus dem Bundesamt für Statistik (2002) ausgegangen, welche einen durchschnittlichen Aufwand von 4,8 h pro Jahr und Computer definiert.
Dürfen Fotos von Schülerinnen und Schülern auf der Schul-Homepage veröffentlicht werden?
Sind Personen auf Fotos erkennbar, handelt es sich um Personendaten. Diese fallen in den Geltungsbereich der st.gallischen Datenschutzverordnung. Nicht zulässig sind identifizierende Namensnennungen (zum Beispiel "Hintere Reihe von links nach rechts ...") von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern, es sei denn, es läge die ausdrückliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten bzw. der mündigen Personen vor.
Aber auch wenn Fotos ohne derartige identifizierende Namensnennungen im Internet veröffentlicht werden, wäre ein allfälliger Widerspruch von Erziehungsberechtigten, mündigen Schülerinnen und Schülern bzw. Lehrerinnen und Lehrern gegen die Veröffentlichung zu beachten.