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Stipendien / Studiendarlehen / Beiträge
Grundsatz
Der Staat gewährt Stipendien und Studiendarlehen, soweit die vollen Kosten der Ausbildung oder Weiterbildung einem Bewerber oder seinen Eltern nicht zugemutet werden können. Grundlagen sind das Gesetz über die staatlichen Stipendien und Studiendarlehen (sGS 211.5; abgekürzt StipG) und die Vollzugsverordnung zum StipG (sGS 211.51).
Stipendien
Was sind Stipendien?
Stipendien sind staatliche Geldleistungen an eine erste Ausbildung, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Die zumutbare Leistung wird aufgrund der finanziellen Verhältnisse der Eltern und der Bewerberin oder des Bewerbers ermittelt.
Wofür werden Stipendien gewährt?
Stipendien werden in der Regel für eine stipendienrechtlich anerkannte erste Berufsausbildung gewährt. Dazu zählt auch das erste Hochschul- oder Fachhochschulstudium sowie eine eidg. anerkannte Ausbildung an einer Höheren Fachschule von mindestens zwei Jahren Dauer. Für berufsbegleitende Ausbildungen werden in der Regel keine Stipendien gewährt.
Wer erhält Stipendien?
Anspruchsberechtigt sind Personen, wenn sich der stipendienrechtliche Wohnsitz im Kanton St.Gallen befindet.
Stipendienrechner
| Wegleitung und Formulare für Stipendien | ||||
|---|---|---|---|---|
| Wegleitung Stipendien (48 kb, PDF) | 18.05.2011 | |||
| Stipendiengesuch (zum elektronisch ausfüllen) (579 kb, PDF) | 18.05.2011 | |||
| Stipendiengesuch (zum auf Papier ausfüllen) (57 kb, PDF) | 18.05.2011 | |||
| Bestätigung der Lehrfirma (51 kb, PDF) | 18.05.2011 | |||
| Bestätigung der Ausbildungsstätte (68 kb, PDF) | 18.05.2011 | |||
Studiendarlehen
Was sind Studiendarlehen?
Studiendarlehen sind staatliche Geldleistungen an Aus- oder Weiterbildungen, die zurückbezahlt und verzinst werden müssen.
Wofür werden Studiendarlehen gewährt?
Darlehen werden in der Regel für eine stipendienrechtlich anerkannte Weiterbildung oder eine zweite Berufsausbildung gewährt. Für berufsbegleitende Ausbildungen werden in der Regel keine Studiendarlehen gewährt.
Wer erhält Studiendarlehen?
Anspruchsberechtigt sind Personen, wenn sich der stipendienrechtliche Wohnsitz im Kanton St.Gallen befindet.
| Wegleitung und Formulare für Studiendarlehen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Wegleitung Studiendarlehen (54 kb, PDF) | 13.04.2011 | |||
| Darlehensgesuch (zum elektronisch ausfüllen) (608 kb, PDF) | 06.05.2011 | |||
| Darlehensgesuch (zum auf Papier ausfüllen) (54 kb, PDF) | 06.05.2011 | |||
| Bestätigung der Lehrfirma (51 kb, PDF) | 11.05.2011 | |||
| Bestätigung der Ausbildungsstätte (68 kb, PDF) | 13.04.2011 | |||
| Abtretungserklärung (bis Volljährigkeit) (14 kb, PDF) | 13.04.2011 | |||
Beiträge aus Stiftungen
Was sind Beiträge?
Die Stipendienabteilung verwaltet folgende Stiftung:
- Karl Eduard Studach-Stiftung
Der Stiftung steht ein Stiftungsrat vor, welcher endgültig, einmal jährlich, über die Vergabe von möglichen Beiträgen entscheidet.
Wofür werden Beiträge gewährt?
Die Ausbildungen sind in den Stiftungsurkunden und in den Ausführungsbestimmungen dazu abschliessend beschrieben.
Wer erhält Beiträge?
Die persönlichen Voraussetzungen (z.B. Nationalität, Kantonsbürgerrechte usw. ) ist in der Wegleitung detailliert aufgeführt. Gesuche von Personen, welche diese vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, werden zum vornherein aus formellen Gründen abgelehnt.
| Wegleitung und Formulare für Beiträge |
|---|
Weitere Stiftungen
Weitere Informationen und Stiftungen finden Sie im Elektronischen Stiftungsverzeichnis unter www.edi.admin.ch neues Fenster.
Eingabefristen Stipendien
Eingabefrist Studiendarlehen
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