Stipendien / Studiendarlehen / Beiträge


Grundsatz

Der Staat gewährt Stipendien und Studiendarlehen, soweit die vollen Kosten der Ausbildung oder Weiterbildung einem Bewerber oder seinen Eltern nicht zugemutet werden können. Grundlagen sind das Gesetz über die staatlichen Stipendien und Studiendarlehen (sGS 211.5; abgekürzt StipG) und die Vollzugsverordnung zum StipG (sGS 211.51).


Stipendien

Was sind Stipendien?

Stipendien sind staatliche Geldleistungen an eine erste Ausbildung, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Die zumutbare Leistung wird aufgrund der finanziellen Verhältnisse der Eltern und der Bewerberin oder des Bewerbers ermittelt.

 

Wofür werden Stipendien gewährt?

Stipendien werden in der Regel für eine stipendienrechtlich anerkannte erste Berufsausbildung gewährt. Dazu zählt auch das erste Hochschul- oder Fachhochschulstudium sowie eine eidg. anerkannte Ausbildung an einer Höheren Fachschule von mindestens zwei Jahren Dauer. Für berufsbegleitende Ausbildungen werden in der Regel keine Stipendien gewährt.

 

Wer erhält Stipendien?

Anspruchsberechtigt sind Personen, wenn sich der stipendienrechtliche Wohnsitz im Kanton St.Gallen befindet.

Stipendienrechner

StipendienrechnerInterner Link: Stipendienrechner

Dank dem Stipendienrechner können Sie einfache Berechnungen über mögliche Ausbildungsbeiträge selber vornehmen. Somit erfahren Sie schnell und einfach, ob Sie finanziell stipendienberechtigt sein könnten oder nicht. Ein berechnetes Stipendium über den Onlinerechner ergibt noch keinen Anspruch auf einen Beitrag. → zum Stipendienrechner


Studiendarlehen

Was sind Studiendarlehen?

Studiendarlehen sind staatliche Geldleistungen an Aus- oder Weiterbildungen, die zurückbezahlt und verzinst werden müssen.

 

Wofür werden Studiendarlehen gewährt?

Darlehen werden in der Regel für eine stipendienrechtlich anerkannte Weiterbildung oder eine zweite Berufsausbildung gewährt. Für berufsbegleitende Ausbildungen werden in der Regel keine Studiendarlehen gewährt.

 

Wer erhält Studiendarlehen?

Anspruchsberechtigt sind Personen, wenn sich der stipendienrechtliche Wohnsitz im Kanton St.Gallen befindet.


Beiträge aus Stiftungen

Was sind Beiträge?

Die Stipendienabteilung verwaltet folgende Stiftung:

  • Karl Eduard Studach-Stiftung

Der Stiftung steht ein Stiftungsrat vor, welcher endgültig, einmal jährlich, über die Vergabe von möglichen Beiträgen entscheidet.

 

Wofür werden Beiträge gewährt?

Die Ausbildungen sind in den Stiftungsurkunden und in den Ausführungsbestimmungen dazu abschliessend beschrieben.

 

Wer erhält Beiträge?

Die persönlichen Voraussetzungen (z.B. Nationalität, Kantonsbürgerrechte usw. ) ist in der Wegleitung detailliert aufgeführt. Gesuche von Personen, welche diese vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, werden zum vornherein aus formellen Gründen abgelehnt.

Weitere Stiftungen

Weitere Informationen und Stiftungen finden Sie im Elektronischen Stiftungsverzeichnis unter www.edi.admin.ch.

Eingabefristen Stipendien

Herbstsemester und Berufslehren

spätestens 15. November
(ab Beginn des Ausbildungsjahres)

 

Frühjahrssemester

spätestens 15. Mai
(ab Beginn des Ausbildungsjahres)

Eingabefrist Studiendarlehen

Gesuche für Studiendarlehen können während des laufenden Studienjahres eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt jeweils für ein Semester. Für vergangene Semester werden rückwirkend keine Auszahlungen vorgenommen.

Dokumentenansicht

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