Gemäss Stipendiengesetz werden Stipendien nur für eine Erstausbildung gewährt. Zur Erstausbildung zählen die erste Berufsausbildung oder der Besuch einer Mittelschule im Anschluss an die Volksschule sowie das erste Hochschulstudium. Für eine anerkannte Weiterbildung oder eine Zweitausbildung kann ein Darlehensgesuch eingereicht werden.