Eigener Haushalt kann eingesetzt werden, wenn Mietvertrag vorhanden ist und der Wohnsitz der Eltern mehr als 60 Minuten ab Lehr- oder Ausbildungsort entfernt ist.

Eigener Haushalt kann auch eingesetzt werden, wenn ein Mietvertrag vorhanden ist und nach einer ersten Ausbildung eine 2-jährige finanzielle Unabhängigkeit von den Eltern nachgewiesen werden kann