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Begabungsförderung
"Begabung ist erstens das Potenzial eines Individuums zu ungewöhnlicher oder auffälliger Leistung, also die Kompetenz eines Menschen. Sie ist darüber hinaus zweitens ein Interaktionsprodukt, in dem die individuelle Anlagepotenz mit der sozialen Umgebung in Wechselwirkung steht."
(Zitat Margrit Stamm).
Begabungsförderung ist eine allgemeine Aufgabe der Volksschule. Diese hat die Aufgabe und das Ziel, die individuellen Begabungen aller Kinder und Jugendlichen zu wecken und zu fördern. Das schliesst auch die Förderung besonders begabter und hochbegabter Kinder und Jugendlicher mit ein.
Konzept Hochbegabtenförderung im Kanton St.Gallen
Der Erziehungsrat hat an seiner Sitzung vom November 2011 nach Auswertung der Vernehm-lassungen das Konzept Hochbegabtenförderung im Kanton St.Gallen erlassen. Das Konzept Hochbegabtenförderung im Kanton St.Gallen bildet einerseits die Grundlage zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Hochbegabung und liefert andererseits einen verbind-lichen Rahmen zur Anerkennung und Führung von Talentschulen auf der Sekundarstufe I. Der Vollzug erfolgt auf Beginn des Schuljahrs 2012/13. Das Amt für Volksschule hat in Zusammen-arbeit mit dem Amt für Sport das definitive Anerkennungs- und Bewilligungsverfahren der Talentschulen ab Schuljahr 2012/13 eingeleitet.
Im Bereich Zulassung zu Talentschulen Sport der Sekundarstufe I hat die Regierung eine Verordnungsänderung genehmigt. Diese wurde notwendig, da sich das Kriterium der Swiss Olympic Talents Card für hochbegabte Sportlerinnen und Sportler in der Praxis nicht bewährt hat. Neu gelten folgende Kriterien: Die Schülerin oder der Schüler wird nach der durch die Swiss Olympic Association anerkannten Kaderstruktur der Sportart wenigstens auf der lokalen Förderstufe von Jugend+Sport gefördert und trainiert an den Schultagen der Schulwoche wenigstens zehn Stunden.