Sonderschulung

Sonderschulung bezeichnet in der Regel alle schulischen, therapeutischen und sozialpädagogischen Bemühungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Sie beinhaltet individuellen Unterricht sowie sozialpädagogische Förderung, welche die Begabungen und Schwächen der einzelnen Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.

 

Ziel ist je nach Behinderung eine Rückschulung in die Volksschule, eine berufliche Eingliederung oder die Erlangung einer grösstmöglichen Selbständigkeit. Wie in den meisten Kantonen der Schweiz, werden im Kanton St.Gallen Sonderschulen für Kinder mit Behinderung aus historischen Gründen von privaten Trägerschaften geführt. Sie unterstehen wie die öffentlichen Schulen der Aufsicht des Staates. Aufsichtsbehörden im Sonderschulwesen sind das Bildungsdepartement und die Sonderschulkommission.

 

Kostenträger von Sonderschulmassnahmen sind der Kanton, die Schulgemeinden und die Eltern (Verpflegungsbeiträge).