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Die Führung der Schule
Die Schulgemeinde ist Trägerin der öffentlichen Volksschule. Häufig ist sie in eine Primarschulgemeinde und in eine Oberstufenschulgemeinde aufgeteilt. Die Leitung obliegt der Schulbehörde, der vom Volk oder in grösseren Gemeinden vom Gemeindeparlament gewählt wird. In der meisten Gemeinden wird die Schulbehörde als Schulrat bezeichnet. Die Schulbehörde ist als Arbeitgeber der Lehrpersonen ihr direkter Vorgesetzter und sorgt für die Qualitätsentwicklung. Sie ist verantwortlich, dass für den Unterricht die notwendigen Räumlichkeiten und Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Sie entscheidet über Einschulung, Promotionen und fördernde Massnahmen.