Die Führung der Schule

Die Schulgemeinde ist Trägerin der öffentlichen Volksschule. Häufig ist sie in eine Primarschul­gemeinde und in eine Oberstufen­schulgemeinde aufgeteilt. Die Leitung obliegt der Schulbehörde, der vom Volk oder in grösseren Gemeinden vom Gemeinde­parlament gewählt wird. In der meis­ten Gemeinden wird die Schulbehörde als Schulrat bezeichnet. Die Schulbehörde ist als Arbeit­geber der Lehrpersonen ihr direkter Vor­gesetzter und sorgt für die Qualitätsentwicklung. Sie ist verantwortlich, dass für den Unterricht die notwendigen Räumlichkeiten und Hilfsmittel zur Verfü­gung stehen. Sie entscheidet über Einschulung, Promotionen und för­dernde Massnahmen.