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Schulleitung im Kanton St.Gallen
Gesetzliche Grundlage
Mit dem VII. Nachtrag zum Volksschulgesetz vom 8. Januar 2004 hat die Schulleitung im Kanton St.Gallen eine gesetzliche Grundlage erhalten:
Art. 114bis. Der Schulrat setzt Schulleitungen ein. Für kleine Schulgemeinden kann die zuständige Stelle des Staates Ausnahmen bewilligen.
Die Gemeindeordnung oder das Reglement bestimmt die Zuständigkeit der Schulleitungen.
An den Sitzungen von Schulrat und Kommissionen mit schulrätlichen Befugnissen nimmt eine vom Rat bezeichnete Vertretung der Schulleitungen mit beratender Stimme teil.
Geschäftsstelle Schulleitung
| Name: | Brigitte Wiederkehr |
|---|---|
| Adresse: | Amt für Volksschule, Davidstrasse 31 |
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 058 229 32 39 / 058 229 46 78 |