Fremdsprachen


 

Neue Rahmenbedingungen

Ab Schuljahr 2008/09 beginnt der Fremdsprachenunterricht in der 3. Klasse mit Englisch.

Die Fremdsprachen werden benotet und sind promotionswirksam. Dazu mussten neue Rahmenbedingungen geschaffen werden: Nachqualifikation der Lehrkräfte, Lektionentafel, Lehrplan, Lehrmittel.

 

Nachqualifikation Englisch

Die Nachqualifikation besteht aus drei Teilen:

  •     Sprachkompetenzausbildung (28 Wochen zu je 4 Lektionen)
  •     Methodisch-didaktische Ausbildung (zwei Blockwochen und eine Abschlusstag"
  •     Aufenthalt als "assistent-teacher" im englischen Sprachraum ( 3 Wochen).

Am 13. Juni 2008 konnten an der PHSG in Rorschach im Rahmen einer Zertifizierungsfeier 150 Lehrpersonen ausgezeichnet werden, welche zu diesem Zeitpunkt bereits über die vollständige Absolvierung der NQ Englisch verfügen. Weitere 250 Lehrpersonen haben kürzlich oder werden im Winter//Frühjahr 2009 den zweiwöchigen methodisch-didaktischen Kurs absolvieren. Nochmals mindestens 10 Kurse sind im Herbst 2009 und Frühjahr 2010 geplant. Nachher dürfte die Anzahl etwas zurückgehen.

 

Zusatzqualifikation Französisch in der Primarschule

Der Erziehungsrat hat an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2007 folgenden Beschluss gefasst:

 Die Qualität des Französischunterrichts in der 5. und 6. Primarklasse soll gesteigert werden. Sie ist als wesentlicher Teil der Schulqualität zu verstehen. Ein geeigneter Ansatz ist, die Weiterbildung für Lehrpersonen in Französisch zu verstärken, Anreize und klare Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Nachqualifikation Englisch soll als Modell dazu dienen, wie einerseits durch Fachkompetenzsteigerung die Unterrichtsqualität auf ein hohes Niveau gebracht, andererseits durch Freiwilligkeit die Motivation der Lehrpersonen gesteigert werden kann. Im Gegensatz zum Englisch besteht beim Fach Französisch aber die Unterrichtsberechtigung bereits; es handelt sich also um eine Zusatzqualifikation und nicht um eine Nachqualifikation.

 

Eine flächendeckende Einführung einer Zusatzqualifikation Französisch würde sowohl die Lehrkräfte als auch das System überfordern. Es liegt deshalb nahe, eine freiwillige Zusatzqualifikation Französisch mit einem langfristigen Ziel, ohne Zeitdruck, anzustreben.

 

Das Konzept soll sich demjenigen der Nachqualifikation Englisch anlehnen: Sprachkompetenzausbildung mit Abschluss C1(-), methodisch-didaktischer Kurs (nur 2-3 Tage) und Assistenz in der französischsprachigen Schweiz oder im benachbarten Ausland.

 

Der Start erfolgt als Pilot im Schuljahr 2009/10 mit einer Kursgruppe von 20 Personen. Vorgesehen ist, der PHSG einen Leistungsauftrag zu erteilen, welcher die Sprachkompetenzausbildung (auch auf dem freien Markt möglich), die methodisch-didaktische Ausbildung und die Assistenzvermittlung (auch persönliche Organisation möglich) beinhaltet. Die Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung organisiert und koordiniert die Zusatzqualifikation.

Die Anmeldungen laufen wie bei der Nachqualifikation Englisch über die Schulgemeinden, da sie als Arbeitgeberinnen aufgrund ihrer Personalplanung bestimmen sollen, wer mit welcher Priorität zu berücksichtigen ist.

 

Weiterbildung der SHP und weiterer Förderlehrpersonen in Englisch bzw. Fremdsprachen

Für den Unterricht in Kleinklassen gelten für Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen die gleichen Bedingungen für die Nachqualifikation wie für die Regelklassenlehrpersonen. In der unterrichtsergänzenden Förderung ist eine minimale Zusatzqualifikation im fachlichen Bereich anzustreben. Ab 2009 werden dazu Weiterbildungen angeboten.

 

Lehrplan

Der Lehrplan Englisch wurde von der Pädagogischen Hochschule Zürich wurde im Auftrag der Erziehungsdirektorenkonferenz EDK-Ost ausgearbeitet, um die Ziele interkantonal zu koordinieren. Mit diesem Lehrplan wird eine neue Lehrplan-Generation eingeläutet, welche die Output-Kompetenzen in den Vordergrund stellt. Ohne die Anforderungen zu verändern, wurde er weit möglichst an unsere kantonalen Strukturen angepasst.

Der Lehrplan Englisch beschreibt im Teil E die Fähigkeiten, welche am Ende der 3. und am Ende der 6. Klasse erwartet werden. Diese Fremdsprachenkompetenzen orientieren sich an den Niveaustufen des Europäischen Sprachenportfolios.

 

Lehrmittel Englisch Primarschule

Der Erziehungsrat hat an der Sitzung vom 24. Januar 2007 beschlossen, als Englisch-lehrmittel für die Primarschule ab dem Schuljahr 2008/09 die Lehrmittel "Young world 3-6" aus dem Klett-Verlag einzusetzen. Dem Entscheid vorausgegangen ist ein ausführliches Evaluationsverfahren durch die Pädagogischen Kommissionen. Wichtige Kriterien waren:

  • Es soll ein stufenübergreifendes Lehrwerk von der 3. bis zur 9. Klasse zur Verfügung stehen.
  • Bei der Wahl des Lehrmittels soll eine interkantonale Koordination angestrebt werden.
  • Das Lehrmittel muss nach den aktuellen didaktischen Erkenntnissen konzipiert sein und den   Lehrplanzielen entsprechen.
  • Das Lehrmittel muss praxistauglich sein, d.h. einfach in der Handhabung für Lehrende und Lernende

Die Pädagogischen Kommissionen II, III. IV, V und VI beantragten aufgrund ihrer Beurteilung, das Lehrwerk "Young world", Klett und Balmer Verlag Zug, einzusetzen. Insbesondere das stufenübergreifende Konzept sowie die Handhabung des Lehrmittels vermochten bei "Young world" zu überzeugen.

Der Erziehungsrat hat nach sorgfältiger und gründlicher Abwägung die Praxistauglich-keit des Lehrmittels ins Zentrum gestellt. Unter Beachtung der heutigen Schulrealitäten mit heterogenen Klassen, mit Schülerinnen und Schülern, welche eine sichere, starke Führung benötigen, und mit Lehrpersonen, welche meist auch noch mehrere andere Fächer vorbereiten und unterrichten müssen, entscheid er sich für jenes Lehrmittel, welches voraussichtlich von einem breiten Sektor von Lehrpersonen Erfolg versprechend eingesetzt werden kann. Der Erziehungsrat ist überzeugt, dass das Englisch-lehrmittel bei den Lehrkräften deshalb gut aufgenommen und dem entsprechend motiviert unterrichtet wird.

 

Zusatzqualifikation für Englisch Oberstufe ab 2012

Der Englischunterricht auf der Oberstufe wandelt sich ab 2012 von einem Anfänger- zu einem Fortgeschrittenenunterricht. Aufgrund der neuen Rahmenbedingungen werden die Lehrpersonen mit einer Unterrichtsberechtigung für Englisch auf der Oberstufe für den Fortgeschrittenenunterricht weitergebildet. Das dazu erarbeitete Konzept besteht aus zwei Bereichen: einer obligatorischen Weiterbildung im Bereich der Methoden- und Unterrichtskompetenz sowie einer Weiterbildung in der persönlichen Sprachkompetenz.

  • Bei der Sprachkompetenz wird eine sprachliche Mindestkompetenz auf Niveau C1 (Cambridge Advanced) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER verlangt. Anzustreben ist eine Sprachkompetenz auf Niveau C2 (Cambridge Proficiency). Diese Weiterbildung wird durch finanzielle Anreize des Kantons gefördert. Die Lehrpersonen können bei der PHSG eine Standortbestimmung zur eigenen Sprachkompetenz vornehmen lassen. Die Kurse starten 2010 und können bis 2014 absolviert werden.
  • Die Methoden- und Unterrichtskompetenz wird vor allem im Hinblick auf das neue Englisch-Lehrmittel und die aktuelle Fremdsprachen- und Fachdidaktik erweitert. Diese methodisch-didaktischen Kurse sind für sämtliche Lehrpersonen obligatorisch, die ab 2012 Fortgeschrittenenunterricht erteilen werden. Die Kurse beginnen 2011 und werden letztmals 2014 angeboten.
  • Bisher erworbene Unterrichtsberechtigungen zur Erteilung von Englischunterricht auf der Oberstufe behalten ihre Gültigkeit.

Umfassende Informationen, auch im Hinblick auf eine längerfristige persönliche Planung der Weiterbildung, erhalten Sie in der Broschüre "Zusatzqualifikation für Englischlehrpersonen Sekundarstufe I" (zu beziehen beim Amt für Volksschule, Josef Seliner, Davidstrasse 31, 9001 St.Gallen oder direkt unter www.phsg.ch -> Weiterbildung -> Angebotsübersicht -> CAS Englisch in der Sekundarschule I).

 

Beurteilung

Auf das Schuljahr 2008/09 treten die neuen Weisungen des Erziehungsrates zur Beurteilung in der Schule in Kraft. Die wesentlichsten Neuerungen sind:

Fremdsprachen werden benotet und promotionswirksam. Die Teilbereiche

"Deutsch", "Englisch" und "Französisch" werden separat benotet. Die Leistungen im Sinne des Promotions- und Übertrittsreglements setzen sich im Fachbereich "Sprachen" wie folgt zusammen:

3./4. Klasse

Deutsch=>   3/4
        Englisch=>   1/4
5./6. KlasseDeutsch=>   1/2
 Englisch=>   1/4
 Französisch=>   1/4

Übergangsregelung:

 

Der Französischunterricht wird im Schuljahr 2008/09 in der 5. und ab dem Schuljahr 2009/10 in der 5. und 6. Klasse benotet. In Klassen, in denen in den Schuljahren 2008/09 bis 2010/11 kein Englisch erteilt wird, setzen sich die Leistungsnoten im Fachbereich 'Sprachen' wie folgt zusammen:

  • in der 5. und 6. Klasse zu drei Vierteln aus Deutsch und zu einem Viertel aus Französisch.

Um eine förderorientierte Beurteilung über alle Lernbereiche vornehmen zu können, stehen die folgenden Beurteilungshilfen und -instrumente zur Verfügung:

 

Broschüre "fördern – fordern, Schülerinnen- und Schülerbeurteilung in der Volksschule"

Mit Beschluss vom 21. Mai 2008 hat der Erziehungsrat die Broschüre  "fördern – fordern, Schülerinnen- und Schülerbeurteilung in der Volksschule" als verbindliche Grundlage für die Regelung der Beurteilungspraxis in der Volksschule bezeichnet.

 

Europäisches Sprachenportfolio, ESP
Das ESP hilft den Lernenden, ihre Sprachkenntnisse selbstständig einzuschätzen, Erfahrungen beim Sprachenlernen zu dokumentieren und sich Ziele für ihr Spra­chenlernen zu setzen. Sie finden darin konkrete Hilfen für das Lernen von Wörtern, das Verstehen, das Sprechen und das Schreiben. Den Lehrenden hilft das ESP, die Bedürfnisse und die Motivation sowie die Sprach­lernerfahrungen der Lernenden kennen zu lernen und ihre Leistungen differenziert zu beurteilen.

 

lingualevel

Lingualevel ist eine Sammlung praktischer Instrumente für die Beurteilung und Förde­rung sprachlicher Kompetenzen im schulischen Fremdsprachenunterricht. Die Basis bilden Kompetenzbeschreibungen zu den Niveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Davon abgeleitet sind die Testaufgaben für Französisch und Englisch. Zu bestimmten Kompetenzbereichen gibt es kommentierte Beispiele, wie Lernende eine Aufgabe bewältigt haben (Referenzleistungen).

 

"exercices de contrôle"

 Zu jeder Unité des Lehrmittels "envol" wurden vom Autorenteam so genannte "exercices de contrôle" geschaffen. Sie enthalten Lernziel bezogene und den Niveaustufen des Europäischen Sprachenportfolios, ESP, zugeordnete Aufgabenstellungen zu den Kompetenzbereichen des ESP "Hören", "Lesen", "An Gesprächen teilnehmen", Zusammenhängend sprechen", "Schreiben". Es müssen nicht jedes Mal alle Kompetenzen geprüft werden. Bedingung ist aber, dass die Zeugnisnote beurteilte Leistungen aus allen Kompetenzbereichen abbildet.

 

Testaufgaben Englisch

In Vorbereitung ist ein kantonales Downloadangebot von Aufgabensammlungen für sinnvolle Tests. Aktuelle stehen solche den Absolventinnen und Absolventen der methodisch-diaktischen Kurs zur Verfügung.

 

Latein soll attraktiver werden

Das Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen hat sich in jüngster Vergangenheit verschiedentlich mit der Rolle des Lateinunterrichts an der Sekundarschule befasst. In einer parlamentarischen Anfrage hat auch die Regierung den Wert der lateinischen Sprache bekräftigt. Latein nimmt heute auf der Oberstufe die Rolle eines Wahlfaches ein.

 

1.) Abgabe eines Testimoniums

 

Das Amt für Volksschule, das Amt für Mittelschulen und die Kantonale Lateinkommission haben sich darauf verständigt, künftig den Lateinschülerinnen und -schülern der Sekundarstufe ein Testimonium abzugeben. Das Testimonium bestätigt, dass der Schüler oder die Schülerin an der Oberstufe Lateingrundkenntnisse erworben hat. Voraussetzung für die Ausstellung ist der Besuch des Lateinunterrichts an der Oberstufe während zweier Jahre. Das Testimonium entfaltet keine Rechtswirkung und macht auch keine Aussagen zu den erbrachten Leistungen. Es hat also keinen Zeugnischarakter. Der Nutzen für die Schülerinnen und Schüler besteht - neben dem Erwerb einer attraktiv gestalteten Urkunde - darin, dass am Gymnasium der Eintritt in den Freifachkurs, mit welchem sich die von den Universitäten geforderten Lateinkenntnisse erwerben lassen (vormals "Kleines Latinum"), aufgeschoben werden kann. Für Schülerinnen und Schüler ohne Lateinvorkenntnisse beginnt dieser in der Regel im 2. Semester des ersten Schuljahres. Schülerinnen und Schüler, welche das Zertifikat vorweisen, können nach dem ersten Schuljahr in diesen Kurs einsteigen.

 

Die Idee ist, dass das Testimonium von der Lateinlehrperson an der Oberstufe ausgestellt wird. Das Bildungsdepartement stellt die Vorlage dazu zur Verfügung.  

 

2.) Informationen über das Fach Latein beim Übertritt in die Sekundarschule

 

In der erwähnten Antwort auf einen Vorstoss aus dem Kantonsrat hat die Regierung unter anderem auch darauf hingewiesen, dass der Information der Schülerinnen und Schüler bzw. ihrer Eltern durch die Lehrerschaft eine zentrale Rolle zukomme, wenn es darum geht, Schülerinnen und Schüler für das Fach Latein zu begeistern. Dies gilt bereits und ganz im Besonderen beim Übertritt von der Primarschulstufe in die Oberstufe. Im kantonalen Lehrmittelverlag ist zu diesem Thema auch entsprechendes Informationsmaterial erhältlich. Leider zeigt die Schulpraxis, dass dieses Informationsangebot nur wenig bekannt oder zumindest nur ungenügend genützt wird. Das Amt für Volksschule ruft deshalb erneut alle Schulgemeinden auf, in ihren Schulen dafür besorgt zu sein, dass über das Freifach Latein auf der Oberstufe in angemessener Form informiert wird. Der offizielle Flyer kann von den Schulleitungen im Internet beim Lehrmittelverlag unter www.lehrmittelverlag.ch/shop/ bestellt werden.

 

Auskünfte erteilt: Herr Josef Seliner, josef.seliner@sg.ch, 058 229 74 07

 

Der Erziehungsrat hat am 17. Dezember 2008 Kernntnis genommen vom Schlussbericht des Projekts "Fremdsprachen Primarstufe" und damit das Projekt definitiv abgeschlossen. Der Schlussbericht steht als Download zur Verfügung:

Kontakt

Name: Kurt Steiner
Adresse: Amt für Volksschule, Davidstrasse 31
PLZ/Ort: 9001 St.Gallen
Telefon/Fax: 058 229 39 41

 

Jugendaustausch

Die EDK sieht in ihrem Tätigkeitsprogramm 2002 eine Intensivierung der Kontakte zwischen den Sprachregionen der Schweiz vor. Die Kantone der EDK-Ost haben sich deshalb zusammengetan und einen ansprechenden Prospekt herausgegeben. Dieser wurde auf Beginn des Schuljahres 2002/03 an alle Mittel- und Oberstufen verschickt. Ziel war es, alle Klassenlehrerinnen und -lehrer sowie die Fachlehrpersonen der französischen und italienischen Sprache zu erreichen. Der Prospekt richtet sich aber nicht nur an Lehrpersonen, sondern auch an interessierte Eltern sowie Schülerinnen und Schüler. In kurzer Form informiert er über die Erfahrungen, die Lernende bei einem Austausch machen können und gibt eine Übersicht über die verschiedenen Arten des Austausches, sei dies für Klassen oder für einzelne Jugendliche. Unter Schul- und Jugendaustausch versteht man nicht nur den bekannten Klassenaustausch. Es gibt durchaus weniger aufwändige Formen wie z.B. Rotations- oder Einzelaustausch, die für die beteiligten Jugendlichen nicht weniger interessant und lehrreich sind. Man findet im Prospekt alle Adressen der Austauschverantwortlichen der Ostschweizer Kantone sowie anderer nützlicher Kontaktstellen.

Pro Patria unterstützt auch 2005 Austauschprojekten innerhalb der Schweiz mit grosszügigen Beiträgen. Abgabetermin für entsprechende Gesuche sind der 31. März und der 31. Oktober.

Seit dem Schuljahr 2004/05 leistet die Oertli-Stiftung eine finanzielle Unterstützung an die Vorbereitungsarbeiten von nationalen Klassenaustauschprojekten. Weitere Informationen findet man unter www.echanges.ch. Die Austauschbeauftragte des Kantons arbeitet mit ch-Jugendaustausch in Solothurn zusammen.

Link auf Hompage Echanges

Kontaktperson

Name: Reto Moritzi
Adresse: Amt für Volksschule, Davidstrasse 31
PLZ/Ort: 9001 St.Gallen
Telefon/Fax: 058 229 48 49