
Informationsplattform für Schulverwaltung und Lehrpersonen
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
Sie sind hier:
Unterrichtssprache
Weisungen für die Unterrichtssprache für die Volksschule und die Mittelschulen
Der Erziehungsrat erliess am 19. Mai 2005 auf der Grundlage einer Vernehmlassung bei allen Schulstufen neue Weisungen zur Unterrichtssprache.
Der Erziehungsrat liess sich von folgenden Erwägungen leiten lassen:
In den letzten Jahrzehnten hat in den Schulen die Verwendung der Mundart anstelle der Hochsprache im Unterricht auf allen Schulstufen zugenommen. Das ist zum Teil mit modernen Unterrichtsformen zu erklären, welche den Klassenverband auflösen und vermehrt individualisieren. Die gleiche Tendenz ist aber auch in den elektronischen Medien zu beobachten, und zwar verstärkt seit dem Aufkommen von lokalen Radio und TV-Sendern. Die Ergebnisse der PISA Untersuchungen zeigen, dass unsere Schülerinnen und Schüler Defizite beim Textverständnis aufweisen, während ihre Leistungen in Mathematik höher sind. Die Kommunikation und der Wissenserwerb spielen sich offensichtlich zunehmend in der Mundart ab. Die Folge ist, dass sich unsere Kinder und Jugendlichen - mündlich und schriftlich - zu wenig mit der Hochsprache auseinandersetzen.
Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Lehrkräfte und die Schulbehörden das Problem erkannt haben und bereit sind, der Hochsprache künftig wieder den Stellenwert einzuräumen, der ihr zukommt. Die neuen Weisungen gehen konsequent von der Hochsprache als Unterrichtssprache aus. Sie tragen aber dem unterschiedlichen Entwicklungsstand der Kinder und der jeweiligen Gesprächssituation Rechnung. Ausserdem unterscheiden sie zwischen den Anforderungen an die Lehrpersonen und denen an die Kinder. Wie im Fremdsprachenunterricht auch, geht es darum, die Kinder ihre Ausdruckfähigkeit graduell entwickeln zu lassen ohne einen permanenten Anspruch auf absolute Korrektheit. Unter diesen Prämissen ist es gerechtfertigt, Hochdeutsch ab der Unterstufe als Unterrichtssprache zu verlangen und bereits im Kindergarten zu verwenden. Die Ansprüche an die Lehrpersonen müssen hoch angesetzt werden. Denn die Kinder lernen vor allem durch das Sprachvorbild ihrer Lehrkräfte.
Die Weisungen haben einen höheren Verbindlichkeitsgrad als die bisherigen oder der Lehrplan, der in dieser Hinsicht bei einer nächsten Gelegenheit anzupassen ist. Dahinter steht die Überzeugung, dass eine konsequente Verwendung der Hochsprache letztlich einfacher durchzusetzen ist als die bisherige Regelung, welche einen breiten Interpretationsspielraum offen liessen. Je mehr sich die Kinder in der Hochsprache bewegen, desto leichter fällt es ihnen. Die dabei erlangte Sicherheit wird sich positiv auf die Freude am Lesen und Schreiben und damit auch positiv auf ein besseres Textverständnis auswirken.