Aktuelles aus der Schulentwicklung

9. Mai 2012: Weisungen zum Fremdsprachenunterricht: Übergang Primarschule – Oberstufe

Der Erziehungsrat hat Weisungen zum Fremdsprachenunterricht, Übergang Primarschule-Oberstufe erlassen. Sie treten auf den 1. August 2012 in Kraft. Ausgangspunkt und Begründung für die Notwendigkeit dieser Weisungen ist die Feststellung, dass tradierte Beurteilungsformen, insbesondere Wörtertests «Deutsch – Fremdsprache», den Fremdsprachenunterricht noch vielerorts prägen. Isolierte Wörterprüfungen eignen sich jedoch nicht dazu, die erworbenen Kompetenzen zu beurteilen, wie sie im Lehrplan beschrieben sind und wie sie mit den vorhandenen Lehrmitteln geübt werden. Ein erfolgversprechender Fremdsprachenunterricht nach dem Sprachenkonzept der Erziehungsdirektorenkonferenz erfordert eine hohe Kohärenz in der Didaktik, Methodik und Beurteilung. Die vorliegenden Weisungen unterstützen die Bemühungen im Interesse dieser Kohärenz und im Interesse einer förderorientierten Lernkultur in den Fremdsprachen. Die Weisungen unterstützen die Lehrpersonen in ihrer Aufgabe, indem verbindlich beschrieben wird, was erwartet werden kann. Sie verpflichten insbesondere zu einem regelmässigen Austausch zwischen den abgebenden Lehrpersonen der Primarschule und den abnehmenden Lehrpersonen der Oberstufe. Die Weisungen sind im vorliegenden Amltichen Schulblatt Nr. 6, Juni 2012, publiziert.

9. Mai 2012: Neuorganisation der Pädagogischen Kommissionen

Die Präsidien der Pädagogischen Kommissionen und das Amt für Volksschule und haben im Auftrag des Erziehungsrates die Ziele, Aufgaben und Kompetenzen der Pädagogischen Kommissionen überprüft. Die Pädagogischen Kommissionen sind Kommissionen des Erziehungsrates mit dem Auftrag, den Erziehungsrat in pädagogisch fachlichen und unterrichtsnahen Fragen zu beraten.

 

Die Präsidien haben dem Erziehungsrat nun Eckwerte vorgelegt, die diesen Grundsatz aufnehmen und dafür eine Organisation vorschlagen, die die aktuellen und Themen effizienter bearbeiten kann. Vorgeschlagen werden drei Pädagogische Kommissionen. Die Präsidien werden zukünftig mit dem Amt für Volksschule intensiver zusammenarbeiten und die unterrichtsnahen Geschäfte können besser koordiniert werden. Es sollen vermehrt themen- und fachbezogene Arbeitsgruppen mit klaren Aufträgen gebildet werden. Der Erziehungsrat hat diese Eckwerte zur Kenntnis genommen und den Auftrag erteilt, diese zu konkretisieren. Die Mitglieder der Pädagogischen Kommissionen sowie die Konvente werden zu einer Stellungnahme eingeladen.

11. April 2012: Auflösung der Begleitkommission Lern- und Testsysteme

Während der letzten Jahre sind die Lern- und Testsysteme des Lehrmittelverlags des Kantons St.Gallen kontinuierlich entwickelt und aufgebaut worden und haben sich mittlerweile auf dem nationalen Markt erfolgreich etabliert. Laufend werden die bestehenden Systeme evaluiert und den Bedürfnissen der verschiedenen Kantone entsprechend optimiert. Neue Instrumente, insbesondere für die individuelle Standortbestimmung und Förderplanung, werden teilweise in Kooperation mit anderen Kantonen neu entwickelt oder befinden sich bereits in der praktischen Umsetzung. Mit dem grossflächigen Einsatz sind die Lern- und Testsysteme nun definitiv vom kantonalen Projektstatus in einen eigentlichen interkantonalen Dauerbetrieb überführt worden. Die Begleitkommission Lern- und Testsysteme als erziehungsrätliche Kommission hat damit ihre ursprüngliche Funktion, Berichte der Projektleitung und Anträge an den Erziehungsrat zu beraten, verloren. Der Erziehungsrat hat deshalb beschlossen, die Begleitkommission Lern- und Testsysteme unter Verdankung der geleisteten Dienste per 31. Mai 2012 aufzulösen.

11. April 2012: Neue Privatschulen im Raum St.Gallen

Auf Schuljahr 2012/13 werden in St.Gallen und Häggenschwil Privatschulen eröffnet. Der Erziehungsrat hat die entsprechenden, vorerst auf die Dauer von zwei Jahren befristeten Bewilligungen erteilt. In Häggenschwil wird die Schule für Beruf und Weiterbildung, Haus des Lernens AG (SBW) eine Oberstufe auf der Grundlage eines durch die Schule Häggenschwil erteilten Leistungsauftrages geführt, nachdem die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im August 2011 einem Antrag des Schulrates zugestimmt haben, mit der SBW eine Vereinbarung zur Führung einer privaten Oberstufe abzuschliessen. Die Privatschule ist als integrierte Oberstufe konzipiert. In St.Gallen eröffnet die Freie Stadtschulen AG eine Privatschule für die Mittel- und Oberstufe. Die Privatschule versteht sich als leistungs- und zielorientierte Institution, die jahrgangsübergreifend und auf der Basis von Kompetenzerwerb arbeitet. Das Angebot richtet sich an Familien im Grossraum St.Gallen und an Kadermitarbeitende der Würth Group, die im neuen Verwaltungsgebäude in Rorschach tätig sein werden.

11. April 2012: Ausbildung von Primarlehrpersonen zu Oberstufenlehrpersonen

Ab Beginn des Schuljahres 2012/13 wird den Studierenden des berufsbegleitenden Studiengangs für diplomierte Primarlehrpersonen ("Master Sekundarstufe I für Primarlehrpersonen") die bedingte Wahlfähigkeit auf der Oberstufe erteilt. Damit werden die Schulträger verpflichtet, den Studierenden bereits während der Ausbildung zur Oberstufenlehrperson das entsprechende Gehalt auszurichten. Die bedingte Wahlfähigkeit dauert für die Zeit der Ausbildung und wird längstens für sechs Semester erteilt. Erfolgt in diesem Zeitraum keine Diplomierung, entfällt die bedingte Wahlfähigkeit auf der Oberstufe.

11. April 2012: Weiterbildung "Fördern und fordern, Schüler- und Schülerbeurteilung in der Volksschule"

Der Erziehungsrat hat vom Schlussbericht über die obligatorischen Weiterbildungen zu den Grundbegriffen und zentralen Anliegen einer förderorientierten Schüler- und Schülerinnenbeurteilung in der Volksschule Kenntnis genommen. Diese baut einerseits weiterhin auf der Beurteilung durch Noten auf, bezieht aber auch die Beurteilung des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens im Rahmen der jährlichen Beurteilungsgespräche sowie der Selbstbeurteilung mit ein. Mit den Weiterbildungsveranstaltungen wurde eine bessere Kohärenz in der Beurteilung der Schülerinnen und Schüler angestrebt. Wesentliche Inhalte dabei waren die Ziel- und Anforderungstransparenz, welche den Lernenden aufzeigen, was sie wissen und können müssen. Den Noten kommt die Funktion eines Codes für den Grad der Zielerreichung zu. Sie orientieren sich damit nicht mehr am Leistungsstand der Klasse, sondern daran, wie gut der Schüler bzw. die Schülerin die gesteckten Ziele erreicht hat.

Mit dem flächendeckenden Kursangebot, welches von den Schulleitungen angefordert werden musste, konnten annähernd 100 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer erreicht werden. Die zentralen Anliegen einer förderorientierten Beurteilung konnten wirksam übermittelt werden. Ein Blick in die Schulrealität zeigt jedoch, dass die angestrebte Kohärenz noch nicht generell erreicht ist und deshalb weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um Brüche zwischen den Stufen, den Gemeinden und auch zwischen den einzelnen Schulzimmern zu minimieren.

7. März 2012: Aufsicht über Privatschulen

Der Kantonsrat hat am 20. Februar 2012 Botschaft und Entwurf der Regierung zum XII. Nachtrag zum Volksschulgesetz in erster Lesung beraten. Durch die damit einhergehende Abschaffung der Regionalen Schulaufsicht fällt die Aufsicht über die Privatschulen ab 1. Juni 2012 direkt dem Erziehungsrat und dem Bildungsdepartement zu.

 

Inzwischen sind die Vorbereitungen zur Neuorganisation der Aufsicht über die Privatschulen durch das Amt für Volksschule in Angriff genommen worden. Im Gegensatz zur öffentlichen Volksschule ist für die Privatschulen nicht nur eine reaktive, sondern auch eine proaktive Aufsicht im Sinne eines Inspektorats vorgesehen. Die Details werden in einem Konzept geregelt. Mit Blick auf den noch ausstehenden Erlass des XII. Nachtrags soll es seine Wirkung ab 1. Januar 2013 entfalten. Im ersten Semester des Schuljahres 2012/13 wird die Privatschulaufsicht durch das Amt für Volksschule in reduzierter Form durchgeführt.

 

Der Erziehungsrat hat an seiner Sitzung vom 7. März 2012 vom Zwischenstand der Neuregelung der Aufsicht über die Privatschulen Kenntnis genommen. Das Amt für Volksschule wurde eingeladen, dem Erziehungsrat das Konzept "Aufsicht über die Privatschulen" an einer der nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung vorzulegen.

15. Februar 2012: Regionale Schulaufsicht RSA: Amtsberichte 2010/12

Die acht regionalen Schulaufsichten des Kantons St.Gallen haben dem Erziehungsrat ihre Amtsberichte für das Schuljahr 2010/11 vorgelegt. Im Bereich Rechtsprechung wurden 106 Rekurse (Vorjahr 127), 10 Beschwerden gegen Schulträger (Vorjahr 12) sowie 31 Gesuche für vorzeitige Entlassung aus der Schulpflicht bearbeitet (Vorjahr 28). Im Hinblick auf die bevorstehende Neuregelung der Schulaufsicht auf Ende der Amtsdauer haben sich die regionalen Schulaufsichten keine spezifischen Schwerpunkte gesetzt.

 

Der Erziehungsrat stellt fest, dass die Jahresberichte der regionalen Schulaufsichten aufschlussreich Auskunft geben über ihre umfangreiche Amtstätigkeit und dass trotz anstehendem Wechsel in der Schulaufsicht die RSA ihre Aufsichtstätigkeit im Rahmen der Vorgaben des Erziehungsrates nach wie vor mit grossem Engagement und ohne Abstriche in der Qualität erfüllt. Der Erziehungsrat dankt den Mitgliedern der regionalen Schulaufsicht und insbesondere ihren Präsidentinnen und Präsidenten für ihren wertvollen Beitrag zur Sicherung der Schulqualität.

15. Februar 2012: Nachtrag zum Promotions- und Übertrittsreglement

Der Erziehungsrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2012 den Nachtrag zum Promotions- und Übertrittsreglement erlassen und vom vorgeschlagenen Leitfaden Kenntnis genommen. Mit dem Nachtrag werden die Grundlagen für die Zuteilungen und Umstufungen in jenen Oberstufen geschaffen, welche sich für das kooperative Modell mit Niveaugruppen entscheiden.

 

Der Leitfaden konkretisiert die Übertrittsmodalitäten sowie die Zuteilung zu Schultyp, Klasse und Niveaus und macht Aussagen zur Beurteilungspraxis. Der Leitfaden soll die Sicherheit der Lehrpersonen und der Behörden im Vollzug des Nachtrags erhöhen. Der Nachtrag hält fest, dass der Schulrat durch Reglement zu bestimmen hat, ob die Oberstufe mit oder ohne Niveaugruppen geführt wird. Sinnvollerweise wird die entsprechende Bestimmung in die Schulordnung aufgenommen. Sofern beim Schulträger nicht gerade der Erlass einer neuen Schulordnung ansteht, kann die entsprechende Bestimmung mittels Nachtrag, welcher dem fakultativen Referendum untersteht, in die Schulordnung aufgenommen werden. Oberstufen, welche keine Niveaugruppen führen, setzen weiterhin das bisherige Reglement ohne den Nachtrag um.

 

Den Nachtrag zum Promotions- und Übertrittsreglement, sowie den Leitfaden mit Musterformularen zum Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe und zu Umstufungen innerhalb der Oberstufe sind im Internet publiziert.

14. Dezember 2011: PISA 2009

Der Erziehungsrat hat an seiner Sitzung in Zusammenhang mit dem Thema Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund auch die Ergebnisse der PISA-Studien 2009 diskutiert. Er wird sich in seiner Klausursitzung im Frühling 2012 durch ein Mitglied der nationalen Projektleitung PISA ausführlicher informieren lassen und sich mit den Ergebnissen auseinandersetzen. In einer nachfolgenden Sitzung möchte der Erziehungsrat, soweit notwendig, weitere Massnahmen beschliessen.

14. Dezember 2011: Informatikkonzept

Seit dem Jahr 2001 wird im Kanton St.Gallen eine konsequente ICT-Strategie verfolgt. Auf diversen Ebenen werden Anstrengungen zur Integration der Computer in den Unterricht wahrgenommen: Hardwarekonzept, Supportempfehlungen, Weiterbildungskonzept, Lehrplan, Kompetenzraster, Lehrmittel und unterstützende Angebote im Internet. Im Bericht über die Evaluation des Informatikkonzeptes aus dem Jahr 2010 kommt deutlich zum Ausdruck, dass die Schulen aktuell gut ausgerüstet sind und die Computer bei den Lehrpersonen zum Arbeitsalltag gehören. Es zeigt sich aber auch, dass die Computer im Unterricht nur eingeschränkt eingesetzt werden.

 

Der Erziehungsrat hat nun an seiner Sitzung beschlossen, eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Amtes für Volksschule aus Vertretern des Verbandes St.Galler Volksschulträger und der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen zu bilden und diese mit der Anpassung und Aktualisierung des Informatikkonzeptes zu beauftragen sei. Dies soll auf zwei Ebenen erfolgen:

  • Zu Handen Behörden und Schulleitung soll eine Orientierungshilfe mit folgenden möglichen Inhalten ausgearbeitet werden: Schule in einer Mediengesellschaft, Medienbildung, Jugendmedienschutz, Informatik und Schulentwicklung, Pädagogisches Konzept (Lehrplan, Lehrmittel), Rechtliche Grundlagen, Supportempfehlungen, Weiterbildung/Unterstützung, Elternarbeit.
  • Der pädagogische Support an den Schulen soll gestärkt werden. Dazu werden die bestehenden Supportempfehlungen überarbeitet und die Informatikverantwortlichen entsprechend weitergebildet.

14. Dezember 2011: Neues Weiterbildungskonzept Volksschule

Der Erziehungsrat hat in erster Lesung über das neue Weiterbildungskonzept für die Volksschule beraten. Dieses sieht vor, die Weiterbildung der Lehrpersonen in drei Säulen zu gliedern:

  • Wahlpflichtmodule
  • Wahlangebot
  • Individuelle Weiterbildung

Bei den Wahlpflichtmodulen sollen für Lehrpersonen in verschiedenen Phasen des Lehrberufs entsprechende Weiterbildungsangebote zur Verfügung stehen. Das bisherige Wahlangebot mit den Kurzkursen wird in leicht reduzierter Form weiterhin bestehen bleiben. Die individuelle Weiterbildung soll an Bedeutung gewinnen und mit dem neuen Berufsauftrag zusätzliches Gewicht erhalten.

 

Es ist vorgesehen. das Angebot für die Schulleitungen auszuweiten, um sie in ihrer Führungsarbeit zu unterstützen. Wie bis anhin soll ein Teil der Kurse auch für Schulbehörden offen bleiben. Das Weiterbildungskonzept wird im ersten Quartal 2012 den Pädagogischen Kommissionen und den Sozialpartnern anlässlich eines Hearings vorgestellt. Diese erhalten auch die Möglichkeit für eine anschliessende schriftliche Stellungnahme. Anschliessend wird der Erziehungsrat das Konzept in zweiter Lesung beraten und erlassen. Der Entwurf des Weiterbildungskonzepts ist im Internet einsehbar unter www.wbs.sg.ch.

14. Dezember 2011: Lokales Führungs- und Qualitätskonzept

Das Amt für Volksschule hat unter Einbezug des Verbandes St.Galler Volksschulträger, der Vereinigung der Schulleitungspersonen sowie der Pädagogischen Kommissionen zuhanden des Erziehungsrates einen konkreten Vorschlag zur Evaluation der Lokalen Führungs- und Qualitätskonzepte (LFQ) und der Systematisch Lohnwirksamen Qualifikation (SLQ) der Lehrpersonen erarbeitet. Der Erziehungsrat hat ein zweistufiges Vorgehen gutgeheissen: In einer ersten Phase ist eine Standortbestimmung vorgesehen, welche aufzeigen soll, wie Schulen die LFQ-Konzepte sowie die SLQ umsetzen. Dabei wird der Rolle der Schulleitung besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die Ergebnisse ermöglichen eine erste Übersicht und zeigen auf, wo zusätzliche Fragestellungen sinnvoll und erforderlich sind. In einer zweiten Phase werden relevante Fragestellungen präzisiert und vertieft beleuchtet. Die Ergebnisse dienen dem Erziehungsrat als Basis für eine allfällige Anpassung der aktuellen Vorgaben zur Schulqualität. Die Evaluation wird an eine externe Institution vergeben und soll im Verlauf des Jahres 2012 durchgeführt werden.

                                                                      

Im Zusammenhang mit den Recherchen zum Verlauf der Entwicklung des Gesamtprojekts Schulqualität wurde deutlich, dass im Kanton St.Gallen zwar Bereiche, an denen sich die Qualitätsentwicklung vollziehen soll, definiert wurden, jedoch entsprechende Qualitätsmerkmale weitgehend fehlen. Deshalb hat der Erziehungsrat das Amt für Volksschule eingeladen an einer nächsten Sitzung einen konkreten Vorschlag für einen Referenzrahmen mit klar formulierten Qualitätsmerkmalen zu unterbreiten.

14. Dezember 2011: Konzept Hochbegabtenförderung im Kanton St.Gallen

Der Erziehungsrat hat an seiner Sitzung im November 2011 nach Auswertung der Vernehmlassungen das Konzept Hochbegabtenförderung im Kanton St.Gallen erlassen. Das Konzept Hochbegabtenförderung im Kanton St.Gallen bildet einerseits die Grundlage zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Hochbegabung und liefert andererseits einen verbindlichen Rahmen zur Anerkennung und Führung von Talentschulen auf der Sekundarstufe I. Der Vollzug erfolgt auf Beginn des Schuljahrs 2012/13. Das Amt für Volksschule hat in Zusammenarbeit mit dem Amt für Sport das definitive Anerkennungs- und Bewilligungsverfahren der Talentschulen ab Schuljahr 2012/13 eingeleitet.

 

Im Bereich Zulassung zu Talentschulen Sport der Sekundarstufe I hat die Regierung eine Verordnungsänderung genehmigt. Diese wurde notwendig, da sich das Kriterium der Swiss Olympic Talents Card für hochbegabte Sportlerinnen und Sportler in der Praxis nicht bewährt hat. Neu gelten folgende Kriterien: Die Schülerin oder der Schüler wird nach der durch die Swiss Olympic Association anerkannten Kaderstruktur der Sportart wenigstens auf der lokalen Förderstufe von Jugend+Sport gefördert und trainiert an den Schultagen der Schulwoche wenigstens zehn Stunden.

 

Das Konzept Hochbegabtenförderung finden Sie hier.

23. November 2011: Gewaltprävention in der Volksschule

Bereits heute leisten viele Schulen einen wertvollen Beitrag zur Gewaltprävention. Der Erziehungsrat möchte diese Bemühungen zusätzlich unterstützen aber auch einfordern. Als Grundlage wurde ein Kreisschreiben zur Gewaltprävention in der Volksschule verfasst, das sich auf das Volksschulgesetz sowie den Bildungs- und Lehrplan des Kantons St.Gallen stützt. Darin wird der Auftrag der Volksschule bezüglich Gewaltprävention beschrieben und konkretisiert. Für die Umsetzung möchte der Erziehungsrat den Schulen verschiedene Informations- und Unterstützungsangebote im Bereich der Prävention, Früherkennung und Intervention zur Verfügung stellen. Zudem sollen verschiedene Weiterbildungsangebote die Unterstützungsmassnahmen abrunden. Die betroffenen Akteure sind nun eingeladen, ihre Stellungnahme zum Kreisschreiben bis Ende März 2012 dem Amt für Volksschule einzureichen. Über das weitere Vorgehen wird der Erziehungsrat nach Auswertung der Vernehmlassung befinden.

23. November 2011: Erprobung integrative Sonderschulung

Während der Schuljahre 2009/10 und 2010/11 wurde im Rahmen des Projekts Sonderpädagogik- Konzept die Beschulung von Kindern mit einer Behinderung in Regelklassen erprobt. Die Erprobung erfolgte auf Grundlage der vom Erziehungsrat erlassenen Rahmenbedingungen. Nach planmässigem Abschluss der Erprobung hat der Erziehungsrat den Schlussbericht zur Kenntnis genommen.

 

Die Erfahrungen aus der Erprobung zeigen, dass sich sowohl die Kinder mit einer Behinderung als auch jene ohne Behinderung entsprechend ihren Voraussetzungen entwickeln und die für die Kinder mit Behinderung angestrebten Förderziele weitgehend erreicht werden konnten. Die Klassenlehrpersonen waren vor grosse Herausforderungen gestellt, um im Unterricht und im Schulalltag den verschiedenen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen. Die in den Rahmenbedingungen festgelegten Elemente wie Förderplanung, Vereinbarung zwischen Regelschule und Sonderschule und zusätzliche Lektionen für die Unterstützung trugen zur guten Entwicklung der an der Erprobung beteiligten Kinder bei. Mit dem erprobten Modell konnte eine zweckmässige Zusammenarbeit zwischen Regelschule und Sonderschule aufgebaut werden. Es hat sich bewährt, die Hauptverantwortung für die Förderung der Regelschule zu übertragen. Die Erprobung hat auch gezeigt, dass trotz zusätzlicher Unterstützung zur Erfüllung des Anspruchs auf ausreichenden Grundschulunterricht und aus Gründen der Verhältnismässigkeit eine Beschulung in einer Sonderschule notwendig sein kann.

 

Das Sonderpädagogik-Konzept befindet sich zurzeit in der Erarbeitung. Es sieht sowohl integrative wie auch separative Elemente vor. Dabei ist es von Bedeutung, Schülerinnen und Schüler nicht leichthin Sonderschulen zuzuweisen oder sie vorschnell als Sonderschülerinnen oder Sonderschüler zu bezeichnen. Sind die Kriterien für eine Sonderschulung erfüllt, soll die Beschulung dieser Kinder – unter Vorbehalt der prinzipiellen Rückversetzung in die Regelschule – jedoch konsequent in der Sonderschule stattfinden. Insoweit ist es nicht vorgesehen, die integrative Sonderschulung im Sonderpädagogik-Konzept zu verankern, da Schülerinnen und Schüler mit Behinderung durch integrierte schulische Förderung einerseits und behinderungsspezifische Beratung andererseits ihren berechtigten Platz in der Regelschule einnehmen können, ohne zu Sonderschülerinnen und Sonderschülern erklärt zu werden, soweit die Verhältnismässigkeit dies zulässt.

 

Zum Schlussbericht.

23. November 2011: Oberstufe 2012; Lehrplanergänzungen und -anpassungen

Im Zusammenhang mit dem Projekt Oberstufe 2012 hat der Erziehungsrat die Ergänzungen für den Lehrplan der Oberstufe in den Fächern Englisch und Französisch erlassen. Als Folge der Einführung von Englisch ab der 3. Primarklasse und der neuen Lektionentafel für die Oberstufe mussten Anpassungen vorgenommen worden. Im Weiteren ist mit Blick auf die obligatorische Einführung des neuen Teilbereichs Ethik und Kultur als Ergänzung zum Lehrplankapitel Mensch und Umwelt der Lehrplan Ethik und Kultur erarbeitet worden. Dessen Inhalte sind auf der Basis der mit den Landeskirchen erarbeiteten Handreichung mit den Lehrplänen von Individuum und Gemeinschaft und Religion abgeglichen worden. Die Publikation der neuen und überarbeiteten Lehrplanteile erfolgt nach der Bewilligung durch die Regierung im zweiten Semester des laufenden Schuljahres.

23. November 2011: Nachtrag Weisungen Klassenbildung; Poollektionen Oberstufe bei über- und unterdotierten

Der Erziehungsrat hat einen Nachtrag zu den Weisungen zur Klassenbildung erlassen. Mit den Poollektionen, welche in Mathematik und/oder Fremdsprachen eingesetzt werden können, ist in der neuen Lektionentafel für die Oberstufe ab 2012 ein neues Gestaltungselement für Förderlektionen, zeitlich befristete Stützkurse, Begabtenförderung – oder wie bisher – für Lektionen zur Klassenteilung geschaffen worden. Damit erhalten die einzelnen Oberstufen auch die nötige Flexibilität zum bedarfsgerechten Einsatz dieser Lektionen. Die bisherige Regelung bezüglich der für die Klassenteilung einsetzbaren Lektionen ist durch eine allgemeine Regelung zu den Poollektionen ersetzt worden. Die Weisungen sind im Amtlichen Schulblatt 12/ 2012 publiziert.

23. November 2011: Qualitätssicherung im Schulsport; Einsetzung einer Arbeitsgruppe

Gemäss kantonalem Sportkonzept (Bericht der Regierung 40.07.04 «Sport und Bewegung im Kanton St.Gallen») gehören Sport und Bewegung in der Schule zu den Grundpfeilern der Bildung. Tägliche Bewegung und Qualitätssicherung geniessen erste Priorität. Auf Vorschlag der kantonalen Sportkommission hat der Erziehungsrat deshalb beschlossen, eine Projektgruppe einzusetzen, welche sich der konkreten Umsetzung der Qualitätssicherung im Schulsport im Kanton St.Gallen annehmen soll. Die Projektgruppe soll beauftragt werden, die Schaffung von Stufensporttests zu prüfen und gegebenenfalls im Bereich Sport und Bewegung einen Schwerpunkt in der Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung zu setzen.

26. Oktober 2011: Schulversuche kleine Oberstufen

Der Erziehungsrat hat für die beiden Oberstufen Taminatal und Quarten Schulversuche bewilligt. Die Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen dieser beiden Oberstufen zeigt, dass sie in den nächsten Jahren teilweise nur mit deutlichen Unterbeständen geführt werden könnten. Mit den Schulversuchen soll die Durchführbarkeit von stufen- und jahrgangsübergreifenden Unterrichtsmodellen aufgezeigt werden, um mit solchen Organisationsformen den Erhalt dieser kleinen Oberstufen zu gewährleisten.

 

Das Modell der Oberstufe Taminatal sieht vor, die Schülerinnen und Schüler desselben Jahrgangs nicht mehr in getrennten Real- und Sekundarschulabteilungen zu unterrichten. Dies bedeutet, dass nur noch drei Stammklassen, nämlich die 1., 2. und 3. Oberstufe geführt werden. Einzelne Fachbereiche, insbesondere Fremdsprachen, Mathematik oder Naturwissenschaften, werden dennoch ganz oder teilweise in Leistungsgruppen unterrichtet.

Das Konzept der Oberstufe Quarten sieht vor allem für die fremdsprachlichen und naturwissenschaftlichen Fächer Jahrgangsklassen vor, die wie bisher in Sekundar- und Realschule getrennt sind. Für musische Fächer, Sport oder Wahlfächer wird die Trennung zwischen Sekundar- und Realschule innerhalb des Jahrgangs aufgelöst. Zudem wird in Mathematik, in Deutsch und in den musisch-gestalterischen Fächern ganz oder teilweise auch in altersdurchmischten Gruppen unterrichtet.

 

Während der Versuchsdauer werden regelmässige Standortbestimmungen stattfinden, eine umfassende Evaluation ist im Schuljahr 2015/16 geplant. Der Erziehungsrat legt Wert darauf, dass die alternativen Unterrichtsmodelle in den beiden Oberstufen Taminatal und Quarten zeitgleich umgesetzt werden. Damit kann auch eine vergleichbare Auswertung erfolgen. Er ist deshalb auf einen Antrag der Oberstufe Quarten um Verschiebung des Projektstarts nicht eingetreten.

 

14. September 2011: Leitplanken für das neue Weiterbildungskonzept gesetzt

Im Weiteren hat der Erziehungsrat die Vernehmlassungsergebnisse zu den Grundsätzen eines neuen Weiterbildungskonzepts zur Kenntnis genommen. Das neue Konzept sieht vor, die Lehrpersonen in ihrer Arbeit noch besser zu unterstützen. Ausgehend von der Tatsache, dass Lehrpersonen in den verschiedenen Berufsphasen unterschiedliche Weiterbildungsbedürfnisse haben, sollen drei Phasen gebildet werden:

-       Neue Lehrpersonen,

-       Lehrpersonen in der Mitte des Lehrberufs,

-       Lehrpersonen in der späteren Berufsphase.

 

Für diese Phasen werden Wahlpflichtmodule geschaffen. Die Lehrpersonen können in Absprache mit ihrer Schulleitung aus einer Anzahl von Themen auswählen und die Module nach ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Die Module nehmen Themen der Unterrichts- und Methodenkompetenz auf, oder dienen der Förderung der Sozialkompetenz. Der bisherige Wahlbereich wird daneben in reduzierter Form bestehen bleiben. Dieser Bereich hat die Aufgabe, Ideen für den Unterrichtsalltag zu liefern. So werden weiterhin thematische Kurzkurse zu Mensch und Umwelt und Mathematik, zu Gestaltung und Musik usw. zur Verfügung stehen. Der Erziehungsrat hat dem Amt für Volksschule den Auftrag erteilt, ausgehende von diesen Grundsätzen das Weiterbildungskonzept auszuarbeiten.

14. September 2011: Nachtrag zum Promotions- und Übertrittsreglement für Oberstufen mit Niveaugruppen

Die Möglichkeit, ab Sommer 2012 auf der Oberstufe in Niveaugruppen zu unterrichten, erfordert eine Anpassung des bestehenden Promotions- und Übertrittsreglementes. Es fehlen die Bestimmungen zur Zuweisung und zum Wechsel der Niveaugruppen. Der Erziehungsrat hat an seiner Sitzung vom 14. September 2011 in 1. Lesung einen Vorschlag zum Nachtrag zum Promotions- und Übertrittsreglement zur Kenntnis genommen und in eine Vernehmlassung bei den schulischen Organisationen und den Sozialpartnern gegeben.

 

Der Nachtrag regelt die Wahl des Oberstufenmodells und ergänzt in zusätzlichen Artikeln die Bestimmungen, welche ausschliesslich in Oberstufen mit Niveaugruppen zur Anwendung gelangen. Umstufungen sowohl zwischen den Niveaugruppen als auch zwischen der Real- und der Sekundarschule können semesterweise erfolgen. Zuteilungen und Umstufungen werden weiterhin durch Verfügung des Schulrates nach pflichtgemässem Ermessen auf der Grundlage von Empfehlung, Notenbild und prognostischer Beurteilung geregelt; Repetitionen sind weiterhin möglich. Zur Unterstützung der Lehrpersonen und der Behörden dient ein Leitfaden, welcher eine möglichst einheitliche Umsetzung der Bestimmungen des Promotionsreglements bezweckt.

 

Der Nachtrag und der Entwurf des Leitfadens können im Internet unter www.schule.sg.ch (Volksschule > Unterricht > Schulentwicklung > Projekt Oberstufe > Oberstufe 2012) eingesehen werden.

24./25. August 2011: Neuorganisation der Pädagogischen Kommissionen

Die Pädagogischen Kommissionen sind Kommissionen die im Auftrag des Erziehungsrates pädagogisch fachliche Fragen erörtern. Bei der Schaffung der Pädagogischen Kommissionen ist der Erziehungsrat vor rund 20 Jahren von der damaligen Struktur der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung ausgegangen. Aus verschiedenen Gründen erteilt nun der Erziehungsrat dem Amt für Volksschule den Auftrag die Organisation der Pädagogischen Kommissionen und ihrer Subkommissionen zu prüfen. Einerseits haben sich die Ausbildungsstruktur und die Aufgaben verändert, andererseits wird von den Vertretungen der Lehrerschaft darauf hingewiesen, dass es immer schwieriger werde geeignet Mitglieder für die Kommissionsarbeit zu finden. Zudem wurde festgestellt, dass sich die Basis durch die Verbände und pädagogischen Kommissionen zu wenig in kantonale Projekte eingebunden fühlen, obwohl rund 200 Lehrpersonen in die Mitarbeit einbezogen sind und dementsprechend entschädigt oder entlastet werden. Hier ist der Kommunikation vermehrt Beachtung zu schenken.

 

Der Erziehungsrat erteilt dem Amt für Volksschule den Auftrag mit den Präsidien der Pädagogischen Kommissionen zusammen eine Bestandesaufnahme vorzunehmen und einen Vorschlag für eine Reorganisation auszuarbeiten. Mit der Reorganisation soll auch wieder der Grundauftrag und die Rolle der Pädagogischen Kommissionen als erziehungsrätliche Kommission geklärt und gestärkt werden.

24./25. August 2011: Botschaft zum Berufsauftrag und zur Neuen Schulaufsicht

Der Erziehungsrat hat an seiner letzten Sitzung zwei Botschaften zu einem Nachtrag zum Volksschulgesetz zu Handen der Regierung gutgeheissen. Einerseits handelt sich um den in Zusammenhang mit den Massnahmen zur Stärkung des Lehrberufs neuen Berufsauftrags, andererseits um die neue Schulaufsicht, die in Zusammenhang mit der Abschaffung der Regionalen Schulaufsicht steht. Diese beiden Botschaften werden nun in Vernehmlassung geschickt und nachträglich auch im Kantonsrat behandelt. Nach der Vernehmlassungsphase wird sich der Erziehungsrat mit den neu zu fassenden Weisungen zum Berufsauftrag und einer ergänzenden Handreichung beschäftigen. In Zusammenhang mit der Konkretisierung des Konzeptes zur neuen Schulaufsicht entscheidet der Erziehungsrat über die Ausgestaltung einzelner Elemente, wie der Fremdevaluation. Der Erziehungsrat ist letztlich für die Qualitätsentwicklung und Sicherung der Volksschule zuständig auch wenn die Aufsicht über die Schuleinheit dem Schulträger obliegt, dazu ist das lokale Führungs- und Qualitätskonzept massgebend.

24./25. August 2011: Basisstufe – Schuleingangsstufe

Der Erziehungsrat hat an seiner letzten Sitzung die Konsequenzen aus dem Entscheid des Kantonsrates zum Projekt der Basisstufe diskutiert und das weitere Vorgehen in Zusammenhang mit der Eingangsstufe festgelegt. Dabei hat er verschiedene Aspekte der aktuellen Einschulungssituation im Kanton St. Gallen einbezogen. So auch die Tatsache, dass sich im Kanton St. Gallen unter Einbezug der verschiedenen Vorgehensweisen in den Schulen mehr als sechs Einschulungs-Varianten etabliert haben. Das Amt für Volksschule ist beauftragt, einen Bericht zu den verschiedenen aktuellen Einschulungsvarianten auszuarbeiten und die Richtlinien zur Schaffung von Alternativen zur Einführungsklasse zu prüfen. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt mit Vertretungen des AVS, der PK I und PK II, der PHSG und des SPD. Ein Ausschuss des Erziehungsrates begleitet die Erarbeitung des Berichtes, der Ende 2011 vorliegen soll.

22.06.2011: Wahlfähigkeit von Primarlehrpersonen auf der Oberstufe

Der Erziehungsrat hat sich mit der Problematik der Wahlfähigkeit von Lehrpersonen mit Diplom für die Primarschulstufe, welche auf der Oberstufe unterrichten auseinandergesetzt.

 

Für die Zulassung zum Lehrberuf im Kanton St.Gallen ist grundsätzlich die der jeweiligen Schulstufe entsprechende Ausbildung massgebend (Ausbildungsprimat): Die Lehrberechtigung für die öffentliche Volksschule wird Inhaberinnen und Inhabern erteilt, die eine entsprechende Diplomprüfung bestanden haben. Fehlt das Diplom einer anerkannten Lehrerinnen- und Lehrerbildungsstätte für die spezifische Unterrichtsstufe, zum Beispiel, wenn Primarlehrpersonen auf der Oberstufe unterrichten, so kann der Erziehungsrat eine kantonale Wahlfähigkeit für die Zielstufe erteilen. Voraussetzungen dafür sind eine fachliche sowie pädagogische und methodisch-didaktische Aus- und Weiterbildung und Berufserfahrung mit entsprechender Qualifikation auf der Zielstufe.

 

Neu wird das Amt für Volksschule bei Lehrpersonen mit einem Diplom für die Primarschulstufe, welche eine Anerkennung der Wahlfähigkeit für die Oberstufe beantragen, eine Vorprüfung vornehmen. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, wird das Amt für Volksschule künftig das Dossier an die Pädagogische Hochschule des Kantons St.Gallen weiterreichen um zu beurteilen, welche Ausgleichmassnahmen zur Erreichung der kantonalen Wahlfähigkeit für die Oberstufe nachzuholen sind. Das Bildungsdepartement wird in der Folge dem Erziehungsrat vorschlagen, die Wahlfähigkeit unter der Bedingung zu erteilen, dass diese Ausgleichsmassnahmen erfüllt sind und das AVS ermächtigen, das Erfüllen der Bedingung und damit die Wirksamkeit der Erteilung der Wahlfähigkeit festzustellen. Diese Praxis entspricht derjenigen der EDK beim Anerkennungsverfahren ausländischer Lehrdiplome.

 

22.06.2011: Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund

Anlässlich seiner Klausursitzung vom 24./25. August 2011 hat der Erziehungsrat eine Standortbestimmung zur Förderung der Kinder mit Migrationshintergrund vorgenommen. Er nahm Kenntnis von einer Auslegeordnung der aktuell gültigen Regelungen sowie der zur Verfügung stehenden Unterstützungsmassnahmen. Im Weiteren liess er sich durch je eine Schulratspräsidentin und einen Schulratspräsidenten, die sich lokal mit der Frage detailliert auseinandergesetzt haben, über die Situation vor Ort aus erster Hand informieren.

 

Der Erziehungsrat kann mit Befriedigung feststellen, dass sich Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulbehörden mit grossem Engagement dafür einsetzen, dass die Integration der Kinder mit Migrationshintergrund erfolgreich sein kann. Die bestehenden rechtlichen Grundlagen und die ergriffenen Massnahmen reichen grundsätzlich aus, um die angestrebten Integrationsziele erreichen zu können. Der Erziehungsrat sieht daher primär keinen Handlungsbedarf. Er wird sich jedoch an einer nächsten Sitzung mit der Frage auseinandersetzen, ob und wie allfällige Feinkorrekturen und Ergänzungen vorgenommen werden sollen.

19.05.2011: Empfehungen für Schulbauten der Volksschule

Der Erziehungsrat hat an seiner letzten Sitzung im Mai die Empfehlungen für Schulbauten erlassen. Da zukünftig auf eine Bewilligung für Schulbauten durch das Bildungsdepartement verzichtet werden soll, wurden unter dem Aspekt der Qualitätssicherung Empfehlungen erarbeitet. Diese Empfehlungen bilden eine Hilfestellung für Schulgemeinden und leisten einen Beitrag zur Erhaltung bzw. Verbesserung der Schulqualität. Die Publikation der Empfehlungen erfolgt im nächsten Schulblatt, nachdem die Regierung nunmehr am 31. M ai 2011 die Schulbautenverordnung vom 4. Februar 1986 (sGS 211.9) aufgehoben hat.

19.05.2011: Überprüfung lokales Führungs- und Qualitätskonzept

Im Zusammenhang mit dem Massnahmenpaket zur Stärkung der Lehrpersonen soll der Rolle und der Funktion der Schulleitung eine besondere Beachtung geschenkt werden. Der Erziehungsrat ist der Ansicht, dass professionelle Schulleitungen, welche Prozesse im Bereich der Personal-, Unterrichts- und  Organisationsentwicklung kompetent und umsichtig führen und steuern, wesentlich zur Stärkung der Lehrpersonen beitragen. Gut funktionierende, transparente Führungsstrukturen schaffen Klarheit und Sicherheit. Sie bilden damit Grundlage für ein positives und gesundheitsförderndes Arbeitsklima. Deshalb beauftragte der Erziehungsrat das Amt für Volksschule, ein Evaluationskonzept zur Umsetzung und Wirkung der lokalen Führungsund Qualitätskonzepte sowie der systematischen lohnwirksamen Qualifikation der Lehrpersonen auszuarbeiten. Dieses soll in Zusammenarbeit mit dem Verband St.Galler Volksschulträger SGV und der Vereinigung der Schulleitungspersonen VSLSG in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe erarbeitet
werden.

19.05.2011: Weisungen zum Schwimmunterricht

Eine Umstrukturierung des Reglements der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG veranlasste den Erziehungsrat, die Empfehlungen zum Schwimmunterricht aus dem Jahr 2006 zu überarbeiten und als verbindliche Weisungen zu erlassen. Neu wird zwischen den Brevets «Basis Pool» und «Plus Pool» unterschieden. Beide Brevets müssen nach vier Jahren aufgefrischt werden. Um die Sicherheit zu erhöhen, sollen alle Schülerinnen und Schüler während der Primarschulzeit einen Wasser-Sicherheits-Check absolvieren. Die Weisungen treten auf den 1. A ugust 2011 in Kraft und werden im Amtlichen Schulblatt publiziert.

19.05.2011: Lern- und Testsysteme: Erprobung

Stellwerk, Jobskills und Lernareal sind bekannte Instrumente zur Standortbestimmung und zur individuellen Förderung der Oberstufenschülerinnen und -schüler. Mit «Lernpass» wird diese Reihe um ein zusätzliches Instrument erweitert, welches im Rahmen der zukünftigen Oberstufe noch an Bedeutung gewinnen dürfte. In der neuen Lektionentafel sind mit den individuellen Schwerpunkten die dazu notwendigen Zeitgefässe geschaffen worden.


«Lernpass» ist ein Verwaltungstool, das online zur Verfügung steht und mit dem die Schülerinnen und Schüler ihren Lernprozess planen, reflektieren und dokumentieren können. Zu «Lernpass» gehören aktuelle Lernstandsmessungen sowie je 12 Lernmodule für Mathematik und Deutsch als Printversionen. Damit können die Schülerinnen und Schüler eigenständig schulische Stärken ausbauen respektive Lücken schliessen.


Die Lehrmittelverlage der Kantone Zürich und St.Gallen haben «Lernpass» gemeinsam für die Klassen der 3. Oberstufe entwickelt. Im Kanton Zürich wird «Lernpass» ab Sommer 2011 flächendeckend eingesetzt.

 

Der Erziehungsrat hat beschlossen, dass «Lernpass» ab Schuljahr 2011/12 im Kanton St.Gallen mit etwa 200 Schülerinnen und Schülern während einer zweijährigen Versuchsphase erprobt wird. Infos zu «Lernpass» unter www.lernpass.ch. Die Lehrmittel-verlage der Kantone Zürich und St.Gallen haben «Lernpass» gemeinsam für die Klassen der 3. Oberstufe entwickelt. Im Kanton Zürich wird «Lernpass» ab Sommer 2011 flächendeckend eingesetzt.

6.04.2011: Vollzugshilfen Blockzeiten / Englisch

Der Erziehungsrat hat vom Bericht der Spurgruppe "Vollzugshilfen Blockzeiten/Englisch" Kenntnis genommen und die Handreichung «Vollzugshilfen Blockzeiten und Fremdsprachen» zuhanden der Schulleitungen und Behörden genehmigt. Diese Handreichung enthält Empfehlungen und Massnahmen, welche sich aus den Situationsanalysen in Kindergarten und Primarschule im Rahmen des Projekts Vollzugshilfen Blockzeiten/Englisch ergeben haben. Sie betreffen die Stundenplangestaltung in Kindergarten und Primarschule, die Qualitätssicherung im Fremdsprachenunterricht sowie zum jetzigen Zeitpunkt mögliche Entlastungen der Kinder. Die Empfehlungen und Massnahmen können ohne Lehrplan- und Gesetzesänderungen kurzfristig auf Schuljahr 2011/12 umgesetzt werden. Die Handreichung steht hier als Download zur Verfügung.

6.04.2011: Bericht Konzept Hochbegabtenförderung: 1. Lesung

Das Amt für Volksschule hat in Zusammenarbeit mit der Generalsekretärin des Bildungsdepartementes, dem Leiter des Dienstes für Recht und Personal sowie dem Leiter des Amtes für Sport ein Konzept für die Hochbegabtenförderung erarbeitet. Es bildet einerseits die Grundlage zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit ausgeprägter Hochbegabung und liefert anderseits einen verbindlichen Rahmen zur Anerkennung und Führung von Talentschulen.

 

Der Erziehungsrat hat an seiner Sitzung vom 16. März 2011 den Bericht Konzept Hochbegabtenförderung in 1. Lesung zur Kenntnis genommen und das Amt für Volksschule eingeladen, eine Vernehmlassung durchzuführen. Nach Auswertung der Vernehmlassung wird das Konzept dem Erziehungsrat im Herbst 2011 zum Erlass vorgelegt.

6.04.2011: Vergleichsarbeit eprolog wird umgestaltet

Der Erziehungsrat hat die Evaluationsergebnisse der Vergleichsarbeit eprolog beraten. Die Begleitkommission eprolog empfiehlt eine Neuausrichtung. Dieser Empfehlung folgt der Erziehungsrat. Der Test wird im Herbst dieses Jahres ausgesetzt. Der Erziehungsrat hat den Auftrag erteilt, die Vergleichsarbeiten in ein neues pädagogisches Konzept einzubetten. Mit der Neuausrichtung sollen die Schülerinnen und Schüler beim Eintritt ins Gymnasium erfahren, welche Fähigkeiten in definierten Kernbereichen der Fächer Deutsch und Mathematik zwei Jahre später von ihnen erwartet werden. Der Test soll dann nicht mehr Ausgangspunkt für Fördermassnahmen, sondern der vorläufige Abschluss eines Selbstlernprojekts, eine Vergleichsarbeit nach dem Erwerb wichtiger Basiskompetenzen, sein. Wenn das neue Konzept erarbeitet ist, soll der Vergleichstest wieder durchgeführt werden.

16.03.11: Bericht Konzept Hochbegabtenförderung: 1. Lesung

Das Amt für Volksschule hat in Zusammenarbeit mit der Generalsekretärin des Bildungsdepartementes, dem Leiter des Dienstes für Recht und Personal sowie dem Leiter des Amtes für Sport ein Konzept für die Hochbegabtenförderung erarbeitet. Es bildet einerseits die Grundlage zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit ausgeprägter Hochbegabung und liefert anderseits einen verbindlichen Rahmen zur Anerkennung und Führung von Talentschulen.

 

Der Erziehungsrat hat an seiner Sitzung vom 16. März 2011 den Bericht Konzept Hochbegabtenförderung in 1. Lesung zur Kenntnis genommen und das Amt für Volksschule eingeladen, eine Vernehmlassung durchzuführen. Nach Auswertung der Vernehmlassung wird das Konzept dem Erziehungsrat im Herbst 2011 zum Erlass vorgelegt.

16.03.11: Vollzugshilfen Blockzeiten / Englisch

Der Erziehungsrat hat vom Bericht der Spurgruppe "Vollzugshilfen Blockzeiten/Englisch" Kenntnis genommen und die Handreichung «Vollzugshilfen Blockzeiten und Fremdsprachen» zuhanden der Schulleitungen und Behörden genehmigt. Diese Handreichung enthält Empfehlungen und Massnahmen, welche sich aus den Situationsanalysen in Kindergarten und Primarschule im Rahmen des Projekts Vollzugshilfen Blockzeiten/Englisch ergeben haben. Sie betreffen die Stundenplangestaltung in Kindergarten und Primarschule, die Qualitätssicherung im Fremdsprachenunterricht sowie zum jetzigen Zeitpunkt mögliche Entlastungen der Kinder. Die Empfehlungen und Massnahmen können ohne Lehrplan- und Gesetzesänderungen kurzfristig auf Schuljahr 2011/12 umgesetzt werden. Die Handreichung steht auch als Download zur Verfügung: www.schule.sg.ch (> Volksschule > Unterricht > Schulentwicklung > Blockzeiten – Lehrplan 2008 > Informationen).

16.03.11: Gewaltprävention; Projektentwurf

Der Erziehungsrat hat einen durch das ZEPRA ausgearbeiteten Projektentwurf zum Thema 'Gewaltprävention in St.Galler Schulen' Kenntnis genommen. Dieser basiert auf dem aktuellen Wissens- und Forschungsstand zu Gewalt, Gewaltprävention und Intervention. Er umschreibt Strategien und Massnahmen, die auf verschiedene Ebenen und Akteure im Bildungswesen des Kantons St.Gallen ausgerichtet sind. Der Erziehungsrat hat das Amt für Volksschule beauftragt, auf der Grundlage des Projektentwurfs konkrete Massnahmen zur Gewaltprävention auszuarbeiten und dem Erziehungsrat an einer nächsten Sitzung vorzulegen.

23.02.11: Neues Weiterbildungskonzept

Der Erziehungsrat liess sich über den aktuellen Stand bei der Erarbeitung eines neuen Weiterbildungskonzepts für die Schulen (Lehrpersonen, Schulleitungen, Behörden) informieren. Er hat sich insbesondere mit fünf Kernpunkten befasst, welche für das künftige Konzept von zentraler Bedeutung sind. Diese Kernpunkte zielen darauf ab, die Lehrpersonen mit Modulen noch besser in ihrer Arbeit zu begleiten, die Schulleitungen zu stärken und sie bei der Personal- und Schulentwicklung zu unterstützen sowie den Nutzen einer Weiterbildung mit Instrumenten zu messen. Ein Teil der Weiterbildung soll verbindlich erklärt werden, ein Wahlangebot soll aber weiterhin zur Verfügung stehen. Persönliche Weiterbildungs-anstrengungen und solche von Schuleinheiten sollen gefördert werden. Die Kernpunkte finden Sie im Internet unter: www.schule.sg.ch (Volksschule --> Lehrpersonen --> Weiterbildung).

23.02.11: Kleine Oberstufen

Der Erziehungsrat hat am 20. Oktober 2010 beschlossen, dass in den beiden Schulgemeinden Quarten und Taminatal ein Schulversuch mit an die Grösse der Schule angepassten Unterrichtsmodellen durchgeführt werden sollen. Erste Gespräche des Amtes für Volkschule mit den beiden Schulträgern haben stattgefunden. Bis zum kommenden Sommer wird in Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Oberstufen und dem Amt für Volksschule ein Grobkonzept erarbeitet, das unter anderem Aussagen machen soll zum gewählten Unterrichtsmodell, zur Klassenplanung, zur Vorbereitung und zur Umsetzung vor Ort. Nach Abschluss der Schulversuche wird festzulegen sein, mit welchem Organisationsmodell sie weitergeführt werden sollen

 

Dank angepasster Organisationsmodelle soll eine Schliessung dieser Schulen verhindert werden. Bei den übrigen "kleinen" Oberstufen können weiterhin gesetzeskonforme Klassen, wenn auch teilweise mit Unterbeständen, gebildet werden; deren Weiterbestand ist deshalb gesichert. Aus Sicht des Erziehungsrates besteht kein Anlass, ausser in Häggenschwil Oberstufen zu schliessen.

23.02.11: Ethik in der Primarschule

Der Erziehungsrat mit dem Ethikunterricht in der Primarschule auseinandergesetzt. Dieser Unterricht soll als Ergänzung erfolgen für Schülerinnen und Schüler, die den Religionsunterricht der beiden Landeskirchen nicht besuchen. Die bisher gemachten guten Erfahrungen auf der Oberstufe lassen es als ratsam erscheinen, auch auf der Primarstufe die Durchführung eines Ethikunterrichtes zu prüfen. Es ist vorgesehen, mit interessierten Schulen einen begleiteten Schulversuch mit Ethik in der Primarschule mit Beginn des Schuljahres 2011/12 zu starten.

19.01.11: Musikalische Bildung

Der Erziehungsrat hat einen Zwischenbericht zur musikalischen Bildung beraten. Dieser beschreibt die politische und gesellschaftliche Einbettung der musikalischen Bildung, die Ausgangslage, die Projektarbeit, die beiden Teilprojekte Musikalische Grundschule und Musikschulen sowie ein mögliches weiteres Vorgehen.

 

Für den Bereich der Musikalischen Grundschule hat der Erziehungsrat beschlossen, dass die bestehende Übergangsregelung und somit das vorläufige Kreisschreiben über die Musikalische Grundschule vom 19. Dezember 2007 bis zum Vorliegen der Grundlagen zum Lehrplan 21 verlängert wird. Gemäss verbindlichen Rahmenbedingungen des Bildungs- und Lehrplans der Volksschule findet je eine Lektion Musikalische Grundschule im 2. Kindergartenjahr und in der 1. Primarklasse statt. Für die Einführung der Musikalischen Grundschule im Kindergartenjahr bestimmt der Schulrat den Vollzug. Ein nachträglicher Wechsel zu einem anderen Organisationsmodell ist ausgeschlossen. Um die Lehrpersonen zu befähigen, dieses Fach zu erteilen, hat der Erziehungsrat die Pädagogische Hochschule des Kantons St.Gallen eingeladen, einen Zertifikatslehrgang (CAS) mit 10 bis 15 ECTS auszuarbeiten.

 

Im Bezug auf den Instrumentalunterricht kann mit Befriedigung festgestellt werden, dass im Kanton St.Gallen für Schülerinnen und Schüler ein flächendeckendes Angebot besteht. Das Anliegen, die Position des Instrumentalunterrichts in der Volksschule zu festigen, wird grundsätzlich begrüsst. Der Erziehungsrat möchte jedoch bevor weitere Schritte unternommen werden (z.B. rechtliche Verankerung im Volksschulgesetz), abwarten, ob die Volksinitiative "Jugend+Musik", welche im Moment auf nationaler Ebene beraten wird, vom Volk angenommen oder ob allenfalls ein Gegenvorschlag zu Zuge kommen wird.

19.01.11: Lern- und Testsysteme

Der Erziehungsrat liess sich über den aktuellen Stand und Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Test- und Lernsysteme informieren. LernLOT und Klassencockpit werden laufend überarbeitet und optimiert. Das adaptive Testsystem Stellwerk wird mit Blick auf die Oberstufe ab 2012 und der künftigen Früherfassung bei der beruflichen Grundbildung noch stärker positioniert werden können. Lernareal steht weiterhin kostenlos zur Verfügung. Jobskills, die Orientierungshilfe im Berufswahlprozess, wird vermehrt von Brückenangeboten und Berufsfachschulen genutzt, neu können die Berufsprofile auch mit dem Leistungsprofil von Stellwerk 9 verglichen werden. Die Berufspalette umfasst in der Zwischenzeit 82 Lehrberufe.

 

Der Erziehungsrat zeigt sich erfreut über die innovativen Instrumente und begrüsst eine massvolle Weiterentwicklung der Testsysteme. Er weist aber auch darauf hin, dass diese bedürfnisorientiert erfolgt und dem System Schule im Bereich der Förderorientierung und Orientierungshilfen auch einen Mehrwert erbringt. Die einzelnen Instrumente sollen sich ergänzen und angemessen in das Konzept von "fördern – fordern" eingebunden sein.

15.12.10: Projekt Oberstufe: Umsetzungskonzept kooperative Oberstufe mit Niveauunterricht

Vom Konzept zur Umsetzung der kooperativen Oberstufe mit Niveauunterricht in Mathematik und Englisch hat der Erziehungsrat an seiner letzten Sitzung vom 15.12.2010 Kenntnis genommen. Der Erziehungsrat hat beschlossen, dass die Schulen das kooperative Oberstufenmodell mit Niveaugruppen in Mathematik und / oder Englisch alternativ zum bestehenden Modell umsetzen können. Ebenfalls wird es den Schulen frei gestellt, die Niveaufächer in zwei oder drei Anforderungsniveaus zu unterrichten.

 

Schülerinnen und Schüler, die im Sommer 2012 aus der 1. Realklasse in die 1. Sekundarklasse übertreten, werden in Englisch in der 1. und 2. Sekundarklasse in einer separaten Abteilung, unabhängig von der Abteilungsgrösse, beschult. Für den Unterricht in der 3. Sekundarklasse wird von den Lehrpersonen eine Neubeurteilung vorgenommen. Innerhalb der separat beschulten Gruppe werden keine Niveaus gebildet.

15.12.10: Lehrpersonen für die Musikalische Grundschule; Anerkennung der Wahlfähigkeit

Der Erziehungsrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2010 beschlossen, den Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsgangs "Musikalische Grundschule (DAS)" 2008 bis 2010 und 2009 bis 2011 ohne entsprechendes Diplom für den Regel- oder den Musikunterricht die Wahlfähigkeit zu erteilen, wenn sie die Abschlussprüfung des Ausbildungsgangs bestanden haben, während mindestens drei Jahren mindestens 540 Lektionen Musikalische Grundschule unterrichtet haben und ein positives Arbeitszeugnis vorweisen. Das Amt für Volksschule wird ermächtigt, zu gegebener Zeit die Wahlfähigkeit zu identifizieren.

17.11.10: Plan B; Erlass des Konzepts

Der Erziehungsrat hat an der Sitzung vom 3. Juni 2010 Kenntnis genommen vom 2. Zwischenbericht. In der Folge beschloss er, eine Stellungnahme bei den Betroffenen einzuholen, bevor entschieden wird, ob das Konzept „Plan B – Case Management“ flächendeckend oder allfällig fakultativ umgesetzt werden soll. Das Amt für Volksschule hat die eingegangenen Stellungnahmen zusammengetragen, zusammengefasst und ausgewertet. Vom Ergebnis der Stellungnahmen hat der Erziehungsrat Kenntnis genommen.

 

Die flächendeckende Einführung von Plan B startet im zweiten Semester des Schuljahres 2010/11.

 

Weitere Informationen zu Plan B finden Sie hier.

17.11.10: Projekt Oberstufe; Teilprojekt Oberstufe 2012; Lektionentafel, Erlass

An seiner Sitzung vom 17. November 2010 hat der Erziehungsrat die revidierte Lektionentafel Oberstufe 2012 erlassen. Die Lektionentafel wird ab Sommer 2012 einlaufend auf der Oberstufe eingeführt. Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Lektionentafel durch die Regierung.

 

Die Information der Schulträger und der Lehrerschaft erfolgt über das Amt für Volksschule nach der Genehmigung der Lektionentafel durch die Regierung.

20.10.10: Regionale Schulaufsicht; Schwerpunkt Aufsicht Schuljahr 2009/10

Der Erziehungsrat hat an seiner Sitzung vom 12. März 2009 die Schnittstelle Primarschule – Oberstufe als Aufsichtsschwerpunkt der regionalen Schulaufsicht für das Schuljahr 2009/10 festgelegt. Anhand eines Fragebogens haben die Mitglieder der regionalen Schulaufsicht bei den Schulträgern sowohl eine qualitative wie auch eine quantitative Erhebung durchgeführt. Sie gibt Antworten auf Fragen zu Übertrittsquoten, zur Organisation des Übertrittsverfahrens und zu den Erfahrungen damit. Die bis zum Sommer 2010 erhobenen Daten wurden durch das Amt für Volksschule zusammengestellt und nach Regionen ausgewertet. Der Erziehungsrat hat die Ergebnisse an seiner Sitzung vom 20. Oktober 2010 zur Kenntnis genommen und die Arbeit der regionalen Schulaufsicht verdankt.

 

Die Auswertung des Aufsichtsschwerpunktes finden Sie hier.

20.10.10: "Interessengemeinschaft kleine Oberstufen haben Zukunft"; Antrag für einen Schulversuch

Die Interessengemeinschaft "Kleine Oberstufen haben Zukunft" hat beim Erziehungsrat ein Gesuch für einen Schulversuch in den fünf kleinsten Oberstufen des Kantons St.Gallen eingereicht. Der Erziehungsrat lehnt den gemeinsamen Antrag für einen umfassenden Schulversuch in allen fünf Gemeinden ab. Er ist jedoch der Ansicht, dass in einem Schulversuch mit reduziertem Umfang und gemäss Vorgaben des Erziehungsrates ein alternatives Konzept geprüft werden soll.

 

Die Oberstufen Taminatal und Quarten-Unterterzen werden eingeladen, sich an einem solchen Versuch zu beteiligen. Die Oberstufen Weesen-Amden und Oberes Neckertal können beim Amt für Volksschule Klassenbewilligungen für unterdortierte Klassen beantragen. Die Bewilligung der Oberstufe Häggenschwil läuft per Schuljahr 2011/2012 ab und wird nicht verlängert.

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20.10.10: Ferienplan 2013/14 bis 2018/19; Korrektur

Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen hat den Ferienplan der Volksschule, der Berufsschulen und der Mittelschulen für die nächsten Jahre im Juli kommuniziert. Darin hat sich ein Fehler eingeschlichen. Der Erziehungsrat ist darauf zurückgekommen und hat den definitiven Ferienplan erlassen. Die Sommerferien werden neu fix auf die Kalenderwochen gelegt.

 

Der neue Ferienplan für die Jahre 2013/14 bis 2018/19 finden Sie hier.

 

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16.09.10: Vernehmlassung über fakultative Einführung der Basisstufe

Der Erziehungsrat hatte im Herbst 2009 bei der Beratung des Abschlussberichts des kantona-len Projekts "Basisstufe" festgestellt, dass die Ergebnisse der Schulversuche im pädagogi-schen Bereich ein positives Bild zeigen. Die flexible Einschulung und die Aufweichung der bis-her starren Grenzen zwischen Kindergarten und Schule entsprechen der natürlichen Entwick-lung der Kinder in diesem Alter und ermöglichen eine individuelle und gezielte Förderung. Die Projektergebnisse sind jedoch nicht derart, dass ein unmittelbarer Systemwechsel erforderlich wäre. Deshalb entschied der Erziehungsrat aus Kostengründen auf eine flächendeckende Ein-führung der Basisstufe im Kanton St.Gallen zu verzichten.


In der Zwischenzeit liegt der Abschlussbericht des überregionalen Entwicklungsprojektes der EDK-Ost vor. Der Erziehungsrat hat zur Kenntnis genommen, dass die Ergebnisse der Schul-versuche in 170 Klassen in der ganzen Deutschschweiz sich mit denjenigen des kantonalen Projekts decken und beschlossen, die Verbände und Sozialpartner zu befragen, ob den Schul-trägern frei gestellt werden soll, die Basisstufe als optionales Schulmodell einzuführen. Auf Grund der Rückmeldungen soll Anfang 2011 über das weitere Vorgehen bestimmt werden. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Jahr.

16.09.10: Gesetzesrevision im Bereich Sonderpädagogik

Dem Kantonsrat soll im Lauf des nächsten Jahres eine Vorlage für die Aktualisierung des Volksschulgesetzes im Bereich der Sonderpädagogik unterbreitet werden. Es geht darum, die gesetzlichen Grundlagen für die Neuordnung der fördernden Massnahmen nach dem Ausstieg des Bundes aus der Mitfinanzierung der Sonderschulung zu schaffen. Im Volksschulgesetz soll insbesondere die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Erziehungsrat und Bildungsdepartement ein ganzheitliches Sonderpädagogik-Konzept erlassen können, welches die bisherigen Konzepte für die Sonderschulen einerseits und die fördernden Massnahmen in der Regelschule anderseits aus den Jahren 1994 und 2006 zusammenführt und aktualisiert. Die Grobarchitektur des Sonderpädagogik-Konzeptes liegt in Form von Leitsätzen aus einem breit abgestützten Projekt bereits vor. Im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahren sind die Vorgaben des Kantonsrates im Konzept zu integrieren. Nach Abschluss der Projektarbeit stehen die Vernehmlassung des Sonderpädagogik-Konzeptes und die Vorbereitung des Vollzugs im Vordergrund. Diese Schritte benötigen Zeit, mit der Inkraftsetzung ist nicht vor Sommer 2012 zu rechnen. Bis dahin gelten die bisherigen kantonalen Grundlagen in Kombination mit einer Übergangsordnung des Bundes, die sich grundsätzlich gut bewährt haben, weiter.


Der Erziehungsrat hat am Donnerstag, 16. September 2010 die Vorlage für die Änderung des Volksschulgesetzes vorberaten. Das Geschäft geht als Nächstes in die Regierung zur Freigabe einer breiten Vernehmlassung bis zum Frühling 2011.

16.09.10: Neue Lektionentafel für die Oberstufe

Als Folge der Veränderungen in der Primarschule wird für die Oberstufe eine neue Lektionentafel erarbeitet, die ab Schuljahr 2012/13 Gültigkeit haben wird. Die ursprünglich vorgeschlagene Vereinheitlichung der Lektionentafel für alle Oberstufentypen, also für Sekundar-, Real- und Kleinklassen, fand in der breit angelegten Vernehmlassung keine Zustimmung. Die Überarbeitung ist erfolgt, der Erziehungsrat hat sich mit einem neuen Vorschlag befasst. Die unterschiedlichen Oberstufentypen werden auch in Zukunft ihren Stufen angepasste Lektionentafeln haben, wobei jedoch mindestens in den Niveaufächern die Durchlässigkeit garantiert sein wird. Eine erste Lesung im Erziehungsrat hat gezeigt, dass es dem Projekt gelungen ist, die verschiedenen Forderungen aus der Vernehmlassung weitestgehend zu berücksichtigen und den diversen Anspruchsgruppen gerecht zu werden. Es ist davon auszugehen, dass die neue Lektionentafel noch in diesem Kalenderjahr verabschiedet werden kann.

16.09.10: Definitive Einführung der Fremdevaluation erst mit Neuregelung der Aufsicht

Die Fremdevaluation hat die Aufgabe, die Qualität der Schule als pädagogische Einheit von aussen zu erfassen und zu beurteilen. Die seit dem Schuljahr 2007/08 durch die Pädagogische Hochschule St.Gallen durchführte Pilotphase zeigt ein positives Ergebnis: Die Schulen schätzten die Aussensicht von neutraler Seite. Die hohe Kompetenz der Evaluationsteams mit dem Einbezug externer Fachpersonen führen zu einer hohen Akzeptanz. Ursprünglich war vorgesehen, auf Beginn des kommenden Schuljahres die Fremdevaluation definitiv und verbindlich einzuführen. Der Erziehungsrat hat nun aber beschlossen, die Einführung zurückzustellen. Mit der Gutheissung der Motion im Kantonsrat "Regionale Schulaufsicht: braucht es sie wirklich?" hat sich die Ausgangssituation verändert. Denn dadurch ist es zurzeit völlig offen, wie die fachliche Aufsicht in Zukunft ausgestaltet werden wird. Qualitätsentwicklung und Aufsicht beeinflussen sich gegenseitig und sind beide dem Controlling zuzuordnen. Es ist deshalb angezeigt, erst dann über eine definitive Einführung zu entscheiden, wenn Klarheit besteht, wie die Aufsicht geregelt wird. Für die Zeit bis zu einer obligatorischen Einführung werden die Schulträger eingeladen, von diesem wertvollen Entwicklungsinstrument freiwillig Gebrauch zu machen.

2.07.10: Projekt Oberstufe; Teilprojekt Oberstufenstruktur; weiteres Vorgehen

Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen hat für die Weiterentwicklung der Oberstufe erste Grundsatzentscheide gefällt. Um die Durchlässigkeit zu erleichtern, können die Schulgemeinden in Zukunft alternativ zum bestehenden Modell das kooperative Oberstufenmodell mit Niveaugruppen in Mathematik und Englisch wählen. Um eine Oberstufe führen zu können, sind zwei Klassen je Jahrgang erforderlich. Wie weit kleinere Schulen weitergeführt werden können, wird im Einzelfall beurteilt. Weiter hat der Erziehungsrat die Weichen für die künftige Lektionentafel gestellt.


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2.07.10: Projekt Oberstufe, Teilprojekt Oberstufe 2012, Lehrmittel Englisch

Der Erziehungsrat hat die Ergebnisse des Evaluationsverfahrens für ein neues Englisch-Lehrmittel auf der Oberstufe zur Kenntnis genommen und beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2012/13 "Open World" des Verlags Klett und Balmer AG als obligatorisches Lehrmittel für die Oberstufe eingesetzt wird.

2.07.10: Ferienplan 2013/14 bis 2017/18; Erlass

Der Erziehungsrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juli 2010 den Ferienplan für die Schuljahre 2013/14 bis 2018/19 erlassen. Die Ferien werden auf fixe Kalenderwochen festgelegt. Der SGV und der KLV haben vorgeschlagen die Weihnachtsferien zu verlängern und zentral durch den Er­ziehungsrat festzulegen. Eine Änderung der Regelung der Weihnachtsferien erfordert eine Anpassung des Volksschulgesetzes. Das Bildungsdepartement überprüft, ob und wie das Volksschulgesetz angepasst werden könnte. Auf die Publikation der Empfehlun­gen zur Festsetzung der Weihnachtsferien wird daher zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet.

 

zum Ferienplan

3.06.10: Projekt Oberstufe, Teilprojekt Oberstufenstruktur Zwischenbericht; Ergebnisse der Vernehmlassung

Am 5. November 2009 nahm der Erziehungsrat Kenntnis von einem Zwischenbericht zum Projekt Oberstufe und gab diesen in eine breit angelegte Vernehmlassung. Das Amt für Volksschule hat die eingegangenen Vernehmlassungsantworten zusammengetragen, zusammengefasst und ausgewertet. Erfasst wurden einerseits die Stellungnahmen von 25 Organisationen (Sozialpartner, Verbände, Pädagogischen Kommissionen und politischen Parteien), andrerseits auch die Stellungnahmen von 31 Schulbehörden, 70 Schulhausteams sowie von 58 Einzelpersonen. Der Erziehungsrat hat an der Sitzung vom 3. Juni 2010 von dem Ergebnis der Vernehmlassung zum Zwischenbericht des Projekts Oberstufe Kenntnis genommen. Die Beschlussfassung über das weitere Vorgehen erfolgt an der nächsten Sitzung vom 2. Juli 2010.

3.06.10: Projekt Oberstufe, Teilprojekt Oberstufe 2012 Lektionentafel; Ergebnisse der Vernehmlassung: Kenntnisnahme und weiteres Vorgehen

Der Erziehungsrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur neuen Lektionentafel zur Kenntnis genommen. Das Projekt Oberstufe 2012 wurde beauftragt, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vernehmlassung und der Erwägungen des Erziehungsrates die vorgeschlagene Lektionentafel zu überarbeiten und dem Erziehungsrat an einer nächsten Sitzung vorzulegen.

3.06.10: Plan B; Berichterstattung

Primäres Ziel des Plan B ist es, einer möglichst grossen Anzahl von Jugendlichen den Abschluss einer ersten nachobligatorischen Ausbildung zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, sollen die betroffenen Jugendlichen bereits im Verlauf der Oberstufe identifiziert und erfasst werden. Ein Bericht über die Erfahrungen des Pilotsbetriebs liegt vor. Der Erziehungsrat hat vom Gesamtkonzept "Plan B - Case Management" Kenntnis genommen. Bevor entschieden wird, ob das Konzept flächendeckend oder allfällig fakultativ umgesetzt werden soll, sind die Sozialpartner eingeladen zum Konzept eine Stellungnahme abzugeben. Der Beschluss über die Umsetzung des Konzepts erfolgt an einer nächsten Sitzung.

 

Projekt Plan B

3.06.10: Überarbeitung des Berufsauftrags der Lehrpersonen; Bericht der Spurgruppe und weiteres Vorgehen

Die Spurgruppe "Überarbeitung des Berufsauftrags" hat einen Berichr zur aktuellen Situation sowie zu den seit Inkraftsetzung des aktuellen Berufsauftrags im Jahr 1998 aufgetretenen Veränderungen verfasst. Vom Bericht "Der Berufsauftrag der Lehrpersonen in der Volksschule" wird Kenntnis genommen. Das Amt für Volksschule wurde beauftragt, konkrete Fragestellungen zur Ausarbeitung des Berufsauftrags auszuarbeiten und dem Erziehungsrat zuhanden einer nächsten Sitzung vorzulegen.

3.06.10: Lehrerstellen; Entwicklung

Der Schulgemeindeverband und die Sozialpartner befürchten, dass sich insbesondere bei Fachlehrpersonen der Oberstufe ein Mangel abzeichnen wird. Im Weiteren ist im Kantonsrat die Interpellation "Drohender Mangel an qualifizierten Lehrpersonen" eingereicht worden. Zur Beantwortung der Anfrage, zur Beurteilung der Situation sowie zur Planung allfälliger Massnahmen hat das Amt für Volksschule im März 2010 eine Umfrage bei den Schulträgern zur aktuellen Situation auf dem Lehrerinnen- und Lehrerstellenmarkt durchgeführt. Die Umfrage ist ausgewertet und mit den Zahlen der Pensionierungen, Anzahl Klassen und Studienabgängerinnen und –abgängern ergänzt worden.

 

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14.04.10: Studierende an der PHSG; provisorische Wahlfähigkeit

Im Jahr 2011 werden an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen (PHSG) keine neuen Oberstufenlehrpersonen diplomiert. Um die schon heute angespannte Stellensituation auf der Oberstufe nicht weiter zu verschärfen, wird ermöglicht, dass Studierende das letzte Semester berufsbegleitend absolvieren können und deshalb auch im Jahr 2011 in ihren Beruf einsteigen können.

 

Unter dem Vorbehalt, dass der Rat der PHSG dem Vorschlag zur berufsbegleitenden Absolvierung des neunten Semesters des Bachelor-Master-Studiengangs in zwei Semestern zustimmt, wird den Studierenden dieser berufsbegleitenden Ausbildung eine bedingte Wahlfähigkeit erteilt. Die bedingte Wahlfähigkeit ist auf zwei Jahre ab dem achten Studien-semester befristet. Dieser Beschluss wird ab Beginn des Schuljahres 2011/12 angewendet.

 

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14.04.10: X. Nachtrag zum Volksschulgesetz und Fremdsprachenkonzept; Vollzugshilfen

Mit der Umsetzung des Fremdsprachenkonzepts sind auf Beginn des Schuljahres 2008/09 im Kindergarten und der Primarschule erhebliche Veränderungen umgesetzt worden. Eine Umfrage bei den Schulgemeinden zum Stand der Umsetzung des X. Nachtrags zum Volks-schulgesetz zeigte, dass diese weitgehend unproblematisch über die Bühne gegangen sind.

 

Die Einführung von Blockzeiten und Englischunterricht erfordert von den Schulen erhöhte Anstrengungen sowohl in organisatorischen wie auch pädagogischen Belangen. In einzelnen Bereichen sind daher spezifische Anpassungen als unterstützende Massnahmen bei der Umsetzung der Blockzeiten in Kindergarten und Primarschule und des Englischunterrichts in der Primarschule vorzunehmen. Dazu gehören anspruchsvolle Klassenführung im Kinder-garten, Fragmentierung des Unterrichts in der Primarschule wegen erhöhter Anzahl Lehrpersonen durch Teamteaching und Fachlehrpersonen für Englisch, Stundenplan-gestaltung, Integration des Englischunterrichts in mehrklassigen Abteilungen, Beurteilung und Förderung der Fremdsprachkompetenzen bei Kindern mit Lernschwierigkeiten.

17.02.10: Weisungen zu den standardisierten Testsystem

Der Erziehungsrat hat einen Entwurf für Weisungen zu den standardisierten Testsystem (Lernlot, Klassencockpit und Stellwerk) in eine Vernehmlassung gegeben. Wie bisher ist der Einsatz von Lernlot und Klassencockpit freiwillig, wird aber empfohlen. Der Einsatz von Stellwerk wird als obligatorisch bezeichnet. Die Ergebnisse von Lernlot und Klassencockpit bleiben bei der Lehrperson. Bei Stellwerk gehen die Durchschnittswerte je Klasse an die Schulleitung und den Schulrat. Der Kanton hat Zugang zu den Durchschnittswerten je Gemeinde. Die Weisungen legen im Weiteren fest, dass die Rahmenbedingungen des Amtes für Volksschule verbindlich einzuhalten sind. Der Erlass ist auf Anfang 2011 vorgesehen.

17.02.10: Schulbaurichtlinien

Mit Beschluss vom 17. Februar 2010 hat der Erziehungsrat dem Amt für Volksschule den Auftrag erteilt, in Zusammenarbeit mit Vertretungen des Verbandes St.Galler Volksschulträger SGV, der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Präsidenten VSGP, des Departement des Innern und des Baudepartementes, Schulbaurichtlinien zu erarbeiten und dem Erziehungsrat zur Genehmigung vorzulegen.

17.02.10: Ferienplan 2013/14 - 2017/18

Der Erziehungsrat hat an der Sitzung vom 17. Februar 2010 in einer ersten Lesung vom Entwurf für den Ferienplan 2013/14 - 2017/18 Kenntnis genommen. Der Entwurf wird bis Mitte Mai 2010 in eine Vernehmlassung gegeben. Die Frühlingsferien sind in den Kalenderwochen 15 bis 16, die Sommerferien in den Wochen 27 bis 31 und die Herbstferien in den Wochen 40 bis 42 vorgesehen.

5.11.09: Basisstufe

Der Erziehungsrat hat am 5. November 2009 den Abschlussbericht des st.gallischen Projekts Basisstufe diskutiert. Er lehnt aus Kostenüberlegungen eine obligatorische Einführung der Basisstufe im Kanton St.Gallen ab. Noch offen ist, ob es den Schulgemeinden frei gestellt werden soll, die Basisstufe als optionales Schulmodell einzuführen. Der Entscheid dazu soll nach Vorliegen des Berichtes des Gesamtprojektes der Ostschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz und einer breit angelegten Vernehmlassung im Verlauf des Jahres 2010 erfolgen.

 

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zum Projekt Basisstufe

05.11.09: Oberstufenstruktur und neue Lektionentafel

Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen hat die Diskussion über die Weiterentwicklung der Oberstufe lanciert. In Sekundarschule und Realschule soll künftig die gleiche Lektionentafel gelten. Im Vordergrund der Strukturdiskussion steht ein Oberstufenmodell mit Niveauklassen. Alternative Oberstufenmodelle ermög-lichen den weiteren Betrieb kleinerer Oberstufenzentren, welche auf Grund der demographischen Entwicklung gefährdet wären. Ein Bericht zur aktuellen und künftigen Situation der Oberstufe und der Vorschlag für die neue Lektionentafel werden bis im Februar 2010 in eine breite Vernehmlassung gegeben.

 

Link zum Projekt Oberstufe

30.09.09: Lehrmittelabgabe 2010/2011

Am 30. September 2009 hat der Erziehungsrat die Lehrmittelabgabe für das Schuljahr 2010/2011 beschlossen. Folgende Lehrmittel wurden genehmigt:

 

- "lose, luege, läse" (neuer Titel "Leseschlau")

- "Die Sprachstarken", Band 2

- "A Special Talent an Other Stories"

- "Spuren und Horizonte"

- "Berufswahltagebuch"

- "Grundbausteine der Rechtschreibung"

- "Lesen. Das Training"

- "Leseprojekt einfach lesen"

- "Hauswärts, Hauwirtschaft macht Schule"

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch die Regierung und den Kantonsrat.

30.09.09: Projekt Sonderpädagogik-Konzept

Der Erziehungsrat hat an seiner Klausursitzung am 19./20. August 2009 die Leitsätze des Sonderpädagogik-Konzeptes und zentrale Schlüsselfragen mit der Projektleiterin und dem wissenschaftlichen Begleiter, Dr. Peter Lienhard, diskutiert.

 

An der Sitzung vom 30. September 2009 wurden die Leitsätze vom Erziehungsrat genehmigt. Die Leitsätze sind Grundlage für die Weiterarbeit im Projekt.

 

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24.06.09: Vernehmlassung Lehrplan 21

Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen hat zuhanden der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz eine positive Rückmeldung zur Vernehmlassung des Grundlagenberichtes eingereicht und beschlossen, an der Erarbeitung des Lehrplans 21 mitzuarbeiten. Der Entscheid basiert auf einer kantonsinternen Vernehmlassung zu einem Vorschlag für einen gemeinsamen Lehrplan sämtlicher Deutschschweizer Kantone. Gemäss Vernehmlassungsvorlage wird sich der geplante Lehrplan weitgehend mit dem aktuellen st.gallischen Lehrplan der Volksschule decken.

 

Detailinformationen entnehmen Sie der öffentlichen Medienmitteilung!

24.06.09: Test- und Lernsysteme

Der Erziehungsrat hat an der Sitzung vom 24. Juni 2009 vom Bericht "Test- und Lernsysteme: aktueller Stand und weiteres Vorgehen " Kenntnis genommen. Innerhalb des Arbeitsbereiches Beurteilung des Teilprojektes Oberstufe 2012 sollen die Test- und Lernsysteme eine verbindliche Positionierung erhalten.

Es wird ein neues Konzept lernLUPE vorgestellt, welches voraussichtlich in der Mittelstufe eingesetzt werden soll. Der Erziehungsrat hat sich bereits vorgängig über den Einsatz von Stellwerk 5/6 in der Mittelstufe kritisch geäussert. Daher wird vor dem Pilotstart eine Bedürfnisabklärung erfolgen und die Einschätzung der PK III eingeholt.

24.06.09: Projekt Musikalische Bildung

Zur Projektskizze musikalische Bildung wurde eine Vernehmlassung durchgeführt und ausgewertet. Diese stösst bei den Organisationen auf sehr grosse Akzeptanz.

Das Teilprojekt Musikalische Grundschule hat einen operativen Ansatz: Es geht darum, bereits bestehende, provisorische Rahmenbedingungen zu optimieren und zu ergänzen und in eine definitive Lösung überzuführen. Mit der Schaffung einer rechtlichen Grundlage sowie mit der Definition eines Grundangebots verfolgt das Teilprojekt Musikschulen grundsätzlichere Ziele. Das Konzept für das Projekt Musikalische Bildung wurde genehmigt.

 

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27.05.09: Fremdevaluation: Weiterführung der Pilotphase

Der Erziehungsrat hat an der Sitzung vom 27. Mai 2009 vom Zwischenbericht zum Pilotprojekt Fremdevaluation Kenntnis genommen. Damit noch offene Fragen geklärt werden können wird die Pilotphase zur Durchführung der Fremdevaluation bis Ende des Schuljahres 2009/10 verlängert.

27.05.09: Schlussbericht Projekt "Sicherheit im Chemieunterricht"

Das Amt für Volksschule hat für die Chemikalien-Ansprechpersonen der Oberstufen und für deren Stellvertretungen obligatorische Weiterbildungsveranstaltungen durchgeführt. Ebenso wurden die Schulen aufgefordert, ihre Chemikaliensammlungen überprüfen zu lassen. Mit dem Projekt konnte erreicht werden, dass die Sicherheit im Chemieunterricht massgeblich verbessert wurde. Es ist sicher gestellt, dass die Chemikaliensammlungen und die Einrichtungen dazu den aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Neuerungen in der Chemikalien-Gesetzgebung und neue Erkenntnisse für die praktische Umsetzung im Chemieunterricht werden laufend publiziert.

15.04.09: Umsetzung X. Nachtrag zum Volksschulgesetz

Der Erziehungsrat hat an der Sitzung vom 15. April 2009 von der Erhebung 'Umsetzung X. Nachtrag zum Volksschulgesetz', welche bei den Schulträgern durchgeführt wurde, Kenntnis genommen. Die Umfrage zeigt auf, dass die Einführung des Blockzeitenunterrichts und des Kindergartenobligatoriums gut aufgenommen wurden. Der Bedarf für einen Mittagstisch ist noch gering. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, welche das Angebot nutzen, unterscheiden sich stark in städtischen und ländlichen Gebieten.

 

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12.03.09: Case Management

Der Erziehungsrat hat an seiner Sitzung vom 12. März 2009 vom Zwischenbericht zum Projekt "Case Management Berufsbildung" Kenntnis genommen. Um Verwechslungen mit anderen, gleich benannten Projekten aus dem Sozialbereich zu vermeiden, wird neu die Bezeichnung "Plan B" verwendet.

Ziel des Projektes ist die frühe Erfassung von Jugendlichen, bei denen mit Problemen bei der beruflichen Integration zu rechnen ist. Ebenso soll die Übergabe der Schülerinnen und Schüler nach der dritten Oberstufe in die Sekundarstufe II aktiver und damit verbindlicher koordiniert werden.

 

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21.01.09: Beurteilung "fördern und fordern"; Weiterbildungskonzept

Mit Beschluss vom 21. Mai 2008 bezeichnete der Erziehungsrat die Broschüre "fördern und fordern, Schülerinnen- und Schülerbeurteilung" als verbindliche Grundlage für die Regelung der Beurteilungspraxis in der Volksschule. Das dazugehörige Informations- und Weiterbildungskonzept liegt nun vor.

Jede Schule ist verpflichtet, sich innert der nächsten vier Jahre bedarfsgerecht weiterzubilden. Im kantonalen Kursprogramm der Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung werden dazu Abrufkurse angeboten. An einer freiwilligen Informationsveranstaltung wurden bereits 60 Schulleitungen auf die Grundsätze der Broschüre sowie über das Weiterbildungsangebot informiert.