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Projekt Musikalische Bildung

Im Projekt Musikalische Bildung wurden zwei verschiedenen Teilprojekten bearbeitet. Das Teilprojekt Musikalische Grundschule hatte zum Ziel das vorläufige Kreisschreiben, das seit dem 1. August 2008 angewendet wird, zu optimieren, zu ergänzen und in eine definitive Lösung zu überführen. Ebenso sollte die Weiterbildung von Kindergarten- und Unterstufenlehrpersonen zu MGS-Lehrpersonen, welche bereits in den Klassen unterrichten, gefördert werden.

 

Mit dem Teilprojekt Musikschulen/Instrumentalunterricht wurd das Ziel verfolgt, den Instrumentalunterricht im Volksschulalter an den Musikschulen rechtlich zu verankern, die Finanzierung zu klären, das Grundangebot des Instrumentalunterrichts sowie die Anforderungen an die Lehrpersonen und deren Anstellungsbedingungen zu vereinheitlichen. Der Instrumentalunterricht ist im Gegensatz zur Musikalischen Grundschule, die obligatorisch im Lehrplan verankert ist, freiwillig.

 

Der Erziehungsrat nahm an seiner Sitzung vom 19. Januar 2011 (ERB 2011/9) Kenntnis vom Zwischenbericht "Musikalische Bildung". Er beschloss, die Gültigkeit des vorläufigen Kreisschreibens zur Musikalischen Grundschule, wonach die Einbindung in das 2. Kindergartenjahr bis zum Schuljahr 2011/12 zu erfolgen hat, bis zum Vorliegen des Lehrplans 21 zu verlängern. Im Sinne der Qualitätsentwicklung erachtet es der Erziehungsrat als angezeigt, die Einführung, die Umsetzung sowie die Ziele der Musikalischen Grundschule zu evaluieren und die Ergebnisse in die Umsetzung des Lehrplans 21 einfliessen zu lassen.

 

Als weitere Massnahme wurde die PHSG eingeladen, ein Konzept für einen Zertifikatslehrgang (CAS) zu erstellen, der Lehrpersonen der Primarschule (inkl. Kindergarten) sowie Musiklehrpersonen befähigt, Musikalische Grundschule zu unterrichten.

 

Aufgrund der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) fehlen den Musikschulen für den schulergänzenden Instrumentalunterricht die gesetzlichen Grundlagen. Bevor eine rechtliche Verankerung des Instrumentalunterrichts in der Volksschule ins Auge gefasst werden kann, sind auf nationaler Ebene die Ergebnisse der Volksinitiative "Jugend + Musik" abzuwarten. Zudem wäre vorgängig abzuklären, ob und wie weit bei den Gemeinden die Bereitschaft besteht, diese neu verbindlich umzusetzende Aufgabe zu übernehmen. Da bereits heute bei der Mehrzahl der Musiklehrpersonen Anstellung und Besoldung nach dem Dienstrecht der Volksschullehrpersonen erfolgt, ist ein Systemwechsel nicht prioritär.