
Informationsplattform für Schulverwaltung und Lehrpersonen
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
Sie sind hier:
Projekt Sonderpädagogik - Konzept
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und den Kantonen (NFA) hat im Bereich der Sonderschulung zu einschneidenden Veränderungen geführt. Ab dem
1. Januar 2008 ist nicht mehr der Bund für die Finanzierung der Sonderschulung zuständig, sondern ausschliesslich die Kantone. Damit erhalten sie einen erweiterten Auftrag in der Behindertenpolitik. Die Sonderschulung wird somit noch stärker als bisher zu einem integrierten Teil des öffentlichen Bildungsauftrags des Kantons St.Gallen. Die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen dazu sind in Kraft. Die Verfahren zur Finanzierung und Genehmigung von sonderpädagogischen Massnahmen sind neu geregelt und das bestehende Sonderschulkonzept entsprechend angepasst worden. Diese Regelungen gelten jedoch lediglich für eine Übergangszeit von mindestens 3 Jahren. Das Projekt Sonderpädagogik-Konzept beinhaltet die zukünftige Ausrichtung und Organisation der Sonderpädagogik und der Sonderschulung nach dieser Übergangszeit. Dabei geht es insbesondere um die Definition des sonderpädagogischen Angebots, die künftige Struktur der Sonderschulung, die Finanzierung und die pädagogischen Leitideen.
Neues Finanzierungs- und Steuerungsmodell für Sonderschulen
In Zusammenarbeit mit der Universität St.Gallen, Institut für Systemisches Management und Public Governance, ist ein Konzept für die Finanzierung über behinderungsabhängige Leistungspauschalen entwickelt worden. In einer einjährigen Pilotphase (Schuljahr 2011/12) wird nun die Praxistauglichkeit der Lösungen in zwei Sonderschulen getestet. Während der Pilotphase wird eine Begleitgruppe eingesetzt. Diese hat die Aufgabe das vorliegende Finanzierungsmodell und die aktuellen Entwicklungen und Ergebnisse des Pilotprojekts zu diskutieren und zu reflektieren.
| Projektauftrag (52 kb, PDF) | 03.04.2008 |
Leitsätze Projekt Sonderpädagogik-Konzept
Erprobung integrative Sonderschulung
Während der Schuljahre 2009/10 und 2010/11 wurde im Rahmen des Projekts Sonderpädagogik- Konzept die Beschulung von Kindern mit einer Behinderung in Regelklassen erprobt. Die Erprobung erfolgte auf Grundlage der vom Erziehungsrat erlassenen Rahmenbedingungen. Nach planmässigem Abschluss der Erprobung hat der Erziehungsrat den Schlussbericht zur Kenntnis genommen.
Die Erfahrungen aus der Erprobung zeigen, dass sich sowohl die Kinder mit einer Behinderung als auch jene ohne Behinderung entsprechend ihren Voraussetzungen entwickeln und die für die Kinder mit Behinderung angestrebten Förderziele weitgehend erreicht werden konnten. Die Klassenlehrpersonen waren vor grosse Herausforderungen gestellt, um im Unterricht und im Schulalltag den verschiedenen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen. Die in den Rahmenbedingungen festgelegten Elemente wie Förderplanung, Vereinbarung zwischen Regelschule und Sonderschule und zusätzliche Lektionen für die Unterstützung trugen zur guten Entwicklung der an der Erprobung beteiligten Kinder bei. Mit dem erprobten Modell konnte eine zweckmässige Zusammenarbeit zwischen Regelschule und Sonderschule aufgebaut werden. Es hat sich bewährt, die Hauptverantwortung für die Förderung der Regelschule zu übertragen. Die Erprobung hat aber auch gezeigt, dass trotz zusätzlicher Unterstützung zur Erfüllung des Anspruchs auf ausreichenden Grundschulunterricht und aus Gründen der Verhältnismässigkeit eine Beschulung in einer Sonderschule notwendig sein kann.
| Rahmenbedingungen (134 kb, PDF) | 14.04.2009 | ||
| Erziehungsrat: Kenntnisnahme des Zwischenberichts (63 kb, PDF) | 17.11.2010 | ||
| Zwischenbericht (105 kb, PDF) | 17.11.2010 | ||
| Schlussbericht (595 kb, PDF) | 05.12.2011 |
Links
- Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) neues Fenster
- Interessengemeinschaft Umsetzung NFA neues Fenster
- Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) - Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) neues Fenster
- Departement des Innern - Amt für Soziales neues Fenster
Kontaktperson
| Name: | Esther Rohner Bachmann, Projektleiterin |
|---|---|
| Adresse: | Amt für Volksschule, Abteilung Sonderpädagogik, Davidstrasse 31 |
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 058 229 32 33 / 058 229 46 78 |
Newsletter