

schule.sg.ch
Service und Navigation
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
Sie sind hier:
Stipendien / Studiendarlehen / Beiträge
Grundsatz
Der Staat gewährt Stipendien und Studiendarlehen, soweit die vollen Kosten der Ausbildung oder Weiterbildung einem Bewerber oder seinen Eltern nicht zugemutet werden können. Grundlagen sind das Gesetz über die staatlichen Stipendien und Studiendarlehen (sGS 211.5; abgekürzt StipG) und die Vollzugsverordnung zum StipG (sGS 211.51).
Stipendien
Was sind Stipendien?
Stipendien sind staatliche Geldleistungen an eine erste Ausbildung, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Die zumutbare Leistung wird aufgrund der finanziellen Verhältnisse der Eltern und der Person in Ausbildung ermittelt.
Wofür werden Stipendien gewährt?
Stipendien werden für stipendienrechtlich anerkannte erste Ausbildungen gewährt. Dazu zählen Berufslehre, Mittelschule (inkl. FMS, WMS, WMI und BM2) sowie die Ausbildung an einer höheren Fachschule, wenn sie wenigstens zwei Jahre dauert. Zur Erstausbildung zählt auch das erste Hochschulstudium an einer Universität oder Fachhochschule. Eine Vorbildung ist stipendienberechtigt, wenn sie obligatorischer Bestandteil einer nachfolgenden anerkannten Ausbildung ist. Für berufsbegleitende Ausbildungen werden in der Regel keine Stipendien gewährt.
Wer erhält Stipendien?
Anspruchsberechtigt sind Personen, wenn sich der stipendienrechtliche Wohnsitz im Kanton St.Gallen befindet.
Berechnungsbeispiele*
Die Berechnungsbeispiele zeigen für typische Fälle und unterschiedliche Ausbildungen die Berechnung von Stipendien. Bitte beachten Sie, dass jedes Gesuch aufgrund der individuellen Berechnungsgrundlagen beurteilt wird. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie stipendienberechtigt sind, empfehlen wir Ihnen, ein Gesuch einzureichen.
* Der Stipendienrechner, der bis Mai 2015 auf der Internetseite verlinkt war, wird mangels Nachfrage nicht mehr angeboten.
Stipendienantrag / Darlehensantrag
Ab sofort können Stipendien und Studiendarlehen online beantragt werden.
Registrieren Sie sich kostenlos unter eportal.sg.ch neues Fenster und profitieren Sie von den Vorteilen der Onlineeinreichung. Sie können Ihr Gesuch zusammen mit den Beilagen online einreichen und müssen anschliessend nur die Quittung per Post einsenden, welche für die Gesuchseingabe relevant ist. Über fehlende Unterlagen werden Sie ebenfalls online informiert und können diese anschliessend mittels ePortal nachreichen.
Alternativ kann das Stipendiengesuch weiterhin als Papierformular eingereicht werden.
Formulare für Stipendien |
---|
Wegleitung und Merkblätter
Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen des Stipendiengesuches die Wegleitung.
Wegleitung und Merkblätter |
---|
Studiendarlehen
Was sind Studiendarlehen?
Studiendarlehen sind staatliche Geldleistungen an Aus- oder Weiterbildungen, die zurückbezahlt und verzinst werden müssen.
Wofür werden Studiendarlehen gewährt?
Darlehen werden in der Regel für eine stipendienrechtlich anerkannte Weiterbildung oder eine zweite Berufsausbildung gewährt. Für berufsbegleitende Ausbildungen werden in der Regel keine Studiendarlehen gewährt.
Wer erhält Studiendarlehen?
Anspruchsberechtigt sind Personen, wenn sich der stipendienrechtliche Wohnsitz im Kanton St.Gallen befindet.
Unterlagen zur Gesuchseinreichung
Darlehensgesuch und weitere Formulare
Zur Einreichung Ihres Gesuches benutzen Sie bitte das Darlehensgesuch.
Formulare für Studiendarlehen |
---|
Wegleitung und Merkblätter
Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen des Darlehensgesuches die Wegleitung.
Wegleitung und Merkblätter |
---|
Beiträge aus Stiftungen
Was sind Beiträge?
Die Stipendienabteilung verwaltet folgende Stiftungen:
- Ernst Schürpf-Stiftung
(für begabte junge Bürgerinnen und Bürger des Kantons St.Gallen)
Der Stiftungsrat der Ernst Schürpf-Stiftung entscheidet jährlich im Frühjahr (April/Mai) über die Vergabe von Beiträgen.
- Karl Eduard Studach-Stiftung
(für begabte junge Leute mit Wohnsitz oder Bürgerrecht in den Kantonen St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, Thurgau und Graubünden, welche eine Aus- oder Weiterbildung im Holzgewerbe absolvieren)
Der Stiftungsrat der Karl Eduard Studach-Stiftung entscheidet zwei Mal jährlich über die Vergabe von Beiträgen. Die nächsten Sitzungen finden am 17. Januar 2018 und am 6. Juni 2018 statt.
Wofür werden Beiträge gewährt?
Die Ausbildungen sind in den Stiftungsurkunden und in den Ausführungsbestimmungen dazu abschliessend beschrieben.
Wer erhält Beiträge?
Die persönlichen Voraussetzungen (z.B. Nationalität, Kantonsbürgerrechte usw. ) ist in der Wegleitung detailliert aufgeführt. Gesuche von Personen, welche diese vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, werden zum vornherein aus formellen Gründen abgelehnt.
Wegleitung und Formulare für Beiträge |
---|
Servicespalte
Kontakt
Aktuell
Öffnungszeiten
Eingabefristen Stipendien
Eingabefrist Studiendarlehen
Dokumentenansicht
Für die Ansicht und den Ausdruck der zum Download bereitgestellten Dokumente benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader in einer aktuellen Version. Diesen können Sie hier neues Fenster kostenlos downloaden.